Probearbeiten abgebrochen(Sperrzeit)
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Probearbeiten abgebrochen(Sperrzeit)

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Alt 21.09.2011, 21:00
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Standard Probearbeiten abgebrochen(Sperrzeit)


Hallo

ich habe ein großes Problem. Ich sollte für 4 Tage bei einer Firma als Call Center Agentin Probearbeiten. Ich habe diesen Beruf aber nicht erlernt bzw vorher noch nie in so einem gearbeitet. Die Stelle war vom AA ausgeschrieben und ich habe mich schriftlich beworben. Am Mittwoch rief mich dann die Firma an und fragte mich ob ich noch interesse an dem Job habe weil sie akuten Personalmangel haben (anmerkung. die Leiterin des Büros geht für 4 Wochen in Reha) und lud mich kurzfristig für den nächsten Tag zu einem Vorstellungsgespräch ein. Man fragte mich ob ich denn bereit sei ein paar Tage Probe zu arbeiten um zu sehen ob mir der Job überhaupt gefällt und man zusammen passt.Ich habe mir das auch vom Arbeitsamt genehmigen lassen.Nun war ich einen Tag da und mir hat das überhaupt nicht zugesagt. Ich musste mich am Telefon regelrecht runtermachen lassen.Das stelle ich mir nicht als alltagsjob vor..mich jeden Tag beschimpfen zu lassen.Jedenfalls habe ich dann den Chef nach dem ersten Probetag angerufen und ihm gesagt das ich mir das nicht zutraue zu machen und das Probearbeiten abgebrochen.Er hat auch gesagt das es zwar schade ist aber kein Problem. Muss ich jetzt mit einer Sperrzeit rechnen und wenn ja wie lange?? das sind doch unzumutbare Gründe oder?danke schon mal für eure Hilfe
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  #2  
Alt 22.09.2011, 10:54
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Standard AW: Probearbeiten abgebrochen(Sperrzeit)

Du beziehst ALG I und wirst von der Agentur für Arbeit betreut?

Es war ein Fehler, eine eigene Entscheidung zu treffen, die Entscheidung hättest du dem Arbeitgeber überlassen sollen.

Wie es aussieht, hätte der Arbeitgeber dich wohl eingestellt, aber du hast das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses vereitelt. Das bedeutet dann üblicherweise eine dreimonatige Leistungsperre.

Du kannst jezt nur noch beten, dass die Agentur das nicht so eng sieht und davon ausgeht, dass du für den Job einfach nicht geeignet warst.

Wenn man dich also zur Sache anhört, musst du kommunizieren, dass du für den Job fachlich nicht geeignet bist und eine völlige Überforderung vorlag, die im Falle eines Falles sowieso zur Kündigung in der Probezeit geführt hätte.

Bitte lies dir auch den § 121 SGB III durch.

Bitte sei in Zukunft vorsichtiger.
__________________
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