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  #1  
Alt 28.03.2010, 21:24
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hi ich habe folgendes Problem und weiss nicht so Recht wo ich damit hin soll.

Und zwar geht es um folgendes : ich habe vor 2 Wochen am Mittwoch ein Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin gehabt, in dem sie mir sagte, dass ich ab dem nächsten Montag (15.3.2010) - also 5 Tage - später eine Schulung zur beruflichen Eingliederung besuchen solle.

Gesagt getan, ich war an diesem Montag da mit der Zusicherung meiner Vermittlerin, dass mir das Fahrgeld erstattet würde.

Als dann in dem Gespräch mit der verantwortlichen Person in der Schule rauskam, dass die Erstattung mehere Tage dauert und wir uns (also die "Schüler") bis dahin sozusagen selbst darum kümmern müssen, und dass wir die billigste Möglichkeit des Transportes nutzen müssten, was bei mir der Bus in Verbindung einer Wochenkarte gewesen wäre.

Und genau da kommt der Anfang meines Problems: ich hatte einfach nicht das Geld, um mir so ne Karte kaufen zu können, also bin ich an dem besagten Montag nach Hause gefahren und habe sofort beim Arbeitsamt angerufen und wollte das klären, das ich es mir nicht leisten kann den nächsten Tag wieder dahin zu fahren, geschweige denn eine Wochenkarte zu kaufen.

So wirklich helfen konnte mir da keiner und nun hab ich einen Brief mit einer Sperrzeit erhalten in dem steht das es mir zuzumuten wäre, dass ich an der Maßnahme teilnehme , nur wie soll ich das machen ich hab das Geld dafür nicht, um mir die Fahrkarte zu kaufen und damit mein ich nicht das es nicht reicht weil ich mir Zigaretten und Alkohol kaufe, was ich nicht tue, sondern es reicht einfach rechnerisch nicht dafür - ich hab einen Tagessatz von 4,46 euro, aber die Fahrkarte kostet 5,60 euro pro tag also hin und zurück, und eine wochenkarte kostet grob 15 16 euro ich bekomm aber nur 134 euro Alg und davon geb ich 70 euro meinen Eltern als unterhalt, bleibt nen rest von grob 50 euro und in der mitte des monats hatte ich da einfach kein geld mehr, um mal eben ne wochenkarte ausm ärmel zu schütteln.

nun möcht ich einen wiederspruck schreiben aber ich hab keinen greifbaren gesetzestext an den ich mich halten könnte, ich find zwar viel wo drinne steht was das arbeitsamt alels mit mir tun darf aber keinen wo drinne steht was es selber tun muss

wäre nett wenn mir irgendwer da nen tip geben könnte

liebe grüße christian

Geändert von nontestatum (28.03.2010 um 22:29 Uhr) Grund: Text lesbarer auseinandergezogen
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  #2  
Alt 28.03.2010, 22:32
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Wie alt bist du?

Befindest du dich in einer Bedarfsgemeinschaft SGB II/ ALG II /Hartz IV mit deinen Eltern?

Kindergeld?
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  #3  
Alt 29.03.2010, 00:50
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also bin 24 und nein ich befinde mich in keiner bedarfsgemeinschaft sprich meine eltern bekommen beide keine unterstützung oder dergleichen sie arbeiten halt normal aber wir sind in der form nicht irgendwie von anträgen oder dergleichen aneinander gebunden das sie irgendwo bei mir mit auftauchen ich wohn leider gottes einfach nur hier bei ihnen.
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  #4  
Alt 29.03.2010, 02:18
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Ach ja, du bekommst ALG I (Agentur für Arbeit), nicht ALG II (Arge/Jobcenter).

Nach dem SGB II sind deine Eltern verpflichtet, dich bei Bedürftigkeit zu unterstützen, und zwar bis 25. Können sie das nicht, wäre es üblich, dass sie ALG II beantragen und du wärest dann Mitglied in deren Bedarfsgemeinschaft.

Deine Eltern verdienen beide, es ist also zu erwarten, dass ALG II zunächst nicht in Frage kommt, evtl. Wohngeld.

Ich würde es als unbillig ansehen, wenn du von dem wenigen ALG I auch noch abgibst und du dadurch den Massnahmen der Agentur für Arbeit nicht folgen kannst. Deine Eltern sollten dir also Geld für die Fahrkarte geben.

Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass du bei ALG I einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragst.


§ 144 SGB III

Bitte setze dich sofort mit der Agentur für Arbeit in Verbindung, erkläre deine Situation und versuche, die Leistungssperre abzuwenden.

Hast du bereits einen Bescheid über die Leistungssperre erhalten oder erst den Anhörungsbogen?



§ 265a StGB
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