recht auf alg 1 ?
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recht auf alg 1 ?

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  #1  
Alt 23.01.2009, 15:43
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cayenna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard recht auf alg 1 ?


hallo

ich habe in den letzten 3 jahren 8 monate einen vollzeit job gehabt und dannach 6 monate einen minijob also weniger als 400 euro verdient habe bei dem mini job kv und rv bezahlt ...........mit welchem arbeitslosen geld habe ich zu rechnen und wie wird es berechnet


danke
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  #2  
Alt 23.01.2009, 20:45
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So wie das aussieht, hast du keinen ALG I - Anspruch (Agentur für Arbeit) erworben.

Du müsstest auf ALG II (ARGE/Jobcenter) ausweichen.
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cayenna (04.02.2009)

  #3  
Alt 24.01.2009, 15:03
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Zitat:
Zitat von cayenna Beitrag anzeigen
hallo
.... und dannach 6 monate einen minijob also weniger als 400 euro verdient habe bei dem mini job kv und rv bezahlt ..........

danke
Was awr denn das für ein Minijob??? Wenn du nur bis max.400,00€ verdient hast, hast du sicherlich keine RV und KV Beiträge gezahlt, oder hast du dich gemäß den Sozialgesetzbüchern III und VIII freiwillig weiterversichert?
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cayenna (04.02.2009)

  #4  
Alt 25.01.2009, 15:18
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also auf meinen abrechnungen hatte ich kv und rv abzüge also ich habe mich nicht freiwillig versichert oder so bzw nicht das ich es wüste ich habe damals bei dem minijob einen ganz normalen befristeten arbeitsvertrag unterschrieben mehr nicht
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  #5  
Alt 26.01.2009, 09:54
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Hey,

Dann hast Du keinen Anspruch auf Alg1,Du kannst dann nur Alg2 beantragen..


Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat,die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre....

Hier §124 SGBIII
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  #6  
Alt 26.01.2009, 10:06
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warum habe ich dann kv und rv abzüge auf meinen abrechnungen gehabt ?
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  #7  
Alt 26.01.2009, 10:11
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Da würd ich mal beim AG nachfragen,machen viele das sie beim Minijob einfach die Abgaben auf den Arbeitnehmer abwälzen...
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  #8  
Alt 26.01.2009, 10:13
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also habe ich doch kv beiträge bezahlt und somit recht auf arbeitslosengeld .... ? wo ist den der unterschied zwischen alg1 und alg 2
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  #9  
Alt 26.01.2009, 10:16
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kv-Beiträge sind Krankenversicherungsbeiträge, hast du auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?
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Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #10  
Alt 26.01.2009, 10:17
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Zitat:
Zitat von cayenna Beitrag anzeigen
also habe ich doch kv beiträge bezahlt und somit recht auf arbeitslosengeld .... ? wo ist den der unterschied zwischen alg1 und alg 2

Hast du denn auch Arbeitslosen Versicherung gezahlt?????

Unterschied Alg1- Alg2:

Alg1


Alg2
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