| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| hallo ich habe in den letzten 3 jahren 8 monate einen vollzeit job gehabt und dannach 6 monate einen minijob also weniger als 400 euro verdient habe bei dem mini job kv und rv bezahlt ...........mit welchem arbeitslosen geld habe ich zu rechnen und wie wird es berechnet danke |
|
#2
| ||||
| ||||
| So wie das aussieht, hast du keinen ALG I - Anspruch (Agentur für Arbeit) erworben. Du müsstest auf ALG II (ARGE/Jobcenter) ausweichen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
cayenna (04.02.2009) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Was awr denn das für ein Minijob??? Wenn du nur bis max.400,00€ verdient hast, hast du sicherlich keine RV und KV Beiträge gezahlt, oder hast du dich gemäß den Sozialgesetzbüchern III und VIII freiwillig weiterversichert? |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tobs für den nützlichen Beitrag: | ||
cayenna (04.02.2009) | ||
|
#4
| |||
| |||
| also auf meinen abrechnungen hatte ich kv und rv abzüge also ich habe mich nicht freiwillig versichert oder so bzw nicht das ich es wüste ich habe damals bei dem minijob einen ganz normalen befristeten arbeitsvertrag unterschrieben mehr nicht |
|
#5
| ||||
| ||||
| Hey, Dann hast Du keinen Anspruch auf Alg1,Du kannst dann nur Alg2 beantragen.. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat,die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre.... Hier §124 SGBIII
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (26.01.2009 um 09:56 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
cayenna (04.02.2009) | ||
|
#6
| |||
| |||
| warum habe ich dann kv und rv abzüge auf meinen abrechnungen gehabt ? |
|
#7
| ||||
| ||||
| Da würd ich mal beim AG nachfragen,machen viele das sie beim Minijob einfach die Abgaben auf den Arbeitnehmer abwälzen...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
cayenna (04.02.2009) | ||
|
#8
| |||
| |||
| also habe ich doch kv beiträge bezahlt und somit recht auf arbeitslosengeld .... ? wo ist den der unterschied zwischen alg1 und alg 2 |
|
#9
| |||
| |||
| kv-Beiträge sind Krankenversicherungsbeiträge, hast du auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu FreiBir für den nützlichen Beitrag: | ||
cayenna (04.02.2009) | ||
|
#10
| ||||
| ||||
| Zitat:
Hast du denn auch Arbeitslosen Versicherung gezahlt????? Unterschied Alg1- Alg2: Alg1 Alg2
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
cayenna (04.02.2009) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Recht auf 1,50€ Job? | Fussel1 | Vermittlungsgutschein und Arbeitsgelegenheit | 3 | 30.06.2009 12:43 |
| Habe ich recht auf ALG 1 wenn ich lernen gehen will? | harry-fries | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 26.03.2009 19:25 |
| Hab ich ein Recht auf Umschulung? | Mike | Weiterbildung | 4 | 22.11.2008 14:10 |
| Recht auf qualifiziertes Arbeitszeugnis? | fipo | Arbeitszeugnisse | 1 | 30.10.2008 11:18 |