| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, kann ich aufgrund mangelnder Finanzlage einen Vorschuss auf das ALg 1 bekommen? Beziehe jetzt nur noch 166 € Krankengeld und die Nebenkosten und der Strom, Telefon ,Internet muss noch gezahlt werden .Habe ich Anspruch darauf und wie schnell geht das ? Wäre nett, wenn das jemand wüsste .. Danke |
|
#2
| ||||
| ||||
| Soweit ich weiss, gibt es keinen Vorschuss auf ALG I. Vorschuss kann beantragt werden bei ALG II nach § 42 SGB I. Wenn du krank bist und Krankengeld beziehst, gleichzeitig aber mittellos ("Bedürftig") bist, so fällst du dem SGB XII zu. Das heisst: Sozialamt. Bitte wende dich sofort an das Sozialamt und schildere deine Situation. Leistungen werden erst ab Datum Antragstellung bewilligt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Das ist falsch ich beziehe ALG I und wollte einen kleinen Vorschuss von 50 Euro. Anfangs meinte sie das es nur einen Vorschuss gibt wenn der Stromanbieter den Saft abdrehen will oder ähnliches und nicht wenn der Kühlschrank leer ist. Als ich dann mit Ihrem Vorgesetzten sprechen wollte und damit drohte dafür zu sorgen das sie demnächst an meiner stelle ist sprich arbeitslos ging sie zum Dienststellenleiter und ich bekam meine 50 Euro. Fazit lasst euch nix gefallen die faulen Säcke sollen auch mal was machen. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Der § 42 SGB I bezieht sich auf Sozialleistungen und daher auch auf das ALG I. ALG I gehört aber zum Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit, diese hat aber mit Notlagen von Bürgern nichts am Hut. Für Notlagen sind die Sozialämter und Argen/Jobcenter zuständig. Wenn also eine finanzielle Dürre eingetreten ist, sollte man sich überlegen, ALG II zu beantragen, das kann auch als Darlehen gewährt werden (§ 23 SGB II). Im vorbeschriebenen Fall müsste die Userin dem SGB XII zugefallen sein, also dem Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes. Daher kein Vorschuss ALG I.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo, habe lange nicht mehr hier im Forum reingeschaut..... Danke für Euere Tipps !! Mussten jetzt leider ALG 2 beantragen, da mein Mann keine vollen 12 Monate gearbeitet hatte. Ich bekomme noch ALG 1,aber das läuft bald aus. Habe im März doch noch mein Geld bekommen vom Arbeitsamt. ( das nur am Rande) ... Jetzt hat mein Mann endlich wieder eine Chance bekommen, in Lohn und Brot zu kommen. Bekommt man, bis sein Lohn käme noch überbrückend ALG2??? Und der bisherige Antrag ist zwar freigegeben, ich hoffe, dass er zügig bearbeitet wird. Und auch die Mietrückstände als Darlehen übernommen werden. Lg maus70 |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
Beispiel: Januar ist man wieder in Arbeit und Brot, bezieht aber ALG II; weil der Lohn erst am Monatsende fällig ist. Der Lohn geht Ende Januar auf dem Konto ein, da ALG II im Januar gezahlt wurde und jetzt auch der Lohn im Januar gezahlt wurde, wird ALG II zurückgefordert. Der Lohn geht am 01.02. auf dem Konto ein, also in einem Monat, wo kein ALG II gezahlt wurde, also wird der Januarlohn, der im Februar gezahlt wurde, nicht mehr berücksichtigt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#7
| |||
| |||
| Hallo, danke schön für die guten Tipps.!!!! So jetzt müssen wir nur noch auf den Bescheid von der Arge warten. Dann werden erstmal vorangige Dinge wie Miete, Strom etc. bezahlt. Hoffe, dass ich auch mal Glück habe und ebdlich einen Umschulungsplatz in einem Betrieb finde. Lg maus70 |
|
#8
| |||
| |||
| Hallo, haben unseren Bescheid von der ARGE bekommen. Mein Mann hat jetzt wieder Arbeit. Wie lange hat er jetzt noch Anspruch auf das ALG 2 wenn sein 1.Gehalt am 20.02 kommt?? Was ist wenn der Lohn nicht aussreicht?? Bleibt er / ich dann weiter im Bezug ? Bis wann sollte er sich dann vom Amt abmelden?? Würde mich über eine Antwort freuen.. Lg maus70 |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vorschuss auf Abfindung? | pumuckl2 | Kündigung | 1 | 27.07.2009 10:12 |
| ALG I Vorschuss? | mastermistery | Arbeitslosengeld ALG I | 9 | 09.06.2009 21:23 |
| Vorschuss auf ALG1 bei Mietrückständen? | vbaustelle | Arbeitslosengeld ALG I | 2 | 17.03.2009 10:34 |
| Recht auf qualifiziertes Arbeitszeugnis? | fipo | Arbeitszeugnisse | 1 | 30.10.2008 11:18 |
| vorschuss alg1?????? | madness83 | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 09.09.2008 18:32 |