Recht auf Alg Vorschuss
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Recht auf Alg Vorschuss

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  #1  
Alt 13.03.2008, 19:52
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maus70 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Recht auf Alg Vorschuss


Hallo,
kann ich aufgrund mangelnder Finanzlage einen Vorschuss auf das ALg 1 bekommen? Beziehe jetzt nur noch 166 € Krankengeld und die Nebenkosten und der Strom, Telefon ,Internet muss noch gezahlt werden .Habe ich Anspruch darauf und wie schnell geht das ? Wäre nett, wenn das jemand wüsste ..
Danke
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  #2  
Alt 13.03.2008, 23:32
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Soweit ich weiss, gibt es keinen Vorschuss auf ALG I.

Vorschuss kann beantragt werden bei ALG II nach § 42 SGB I.



Wenn du krank bist und Krankengeld beziehst, gleichzeitig aber mittellos ("Bedürftig") bist, so fällst du dem SGB XII zu. Das heisst: Sozialamt.

Bitte wende dich sofort an das Sozialamt und schildere deine Situation.

Leistungen werden erst ab Datum Antragstellung bewilligt.
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  #3  
Alt 16.05.2008, 06:08
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Das ist falsch ich beziehe ALG I und wollte einen kleinen Vorschuss von 50 Euro. Anfangs meinte sie das es nur einen Vorschuss gibt wenn der Stromanbieter den Saft abdrehen will oder ähnliches und nicht wenn der Kühlschrank leer ist. Als ich dann mit Ihrem Vorgesetzten sprechen wollte und damit drohte dafür zu sorgen das sie demnächst an meiner stelle ist sprich arbeitslos ging sie zum Dienststellenleiter und ich bekam meine 50 Euro. Fazit lasst euch nix gefallen die faulen Säcke sollen auch mal was machen.
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  #4  
Alt 16.05.2008, 07:11
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Der § 42 SGB I bezieht sich auf Sozialleistungen und daher auch auf das ALG I.

ALG I gehört aber zum Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit, diese hat aber mit Notlagen von Bürgern nichts am Hut.

Für Notlagen sind die Sozialämter und Argen/Jobcenter zuständig. Wenn also eine finanzielle Dürre eingetreten ist, sollte man sich überlegen, ALG II zu beantragen, das kann auch als Darlehen gewährt werden (§ 23 SGB II).

Im vorbeschriebenen Fall müsste die Userin dem SGB XII zugefallen sein, also dem Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes. Daher kein Vorschuss ALG I.
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  #5  
Alt 29.01.2009, 15:07
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Hallo, habe lange nicht mehr hier im Forum reingeschaut.....
Danke für Euere Tipps !! Mussten jetzt leider ALG 2 beantragen, da mein Mann keine vollen 12 Monate gearbeitet hatte. Ich bekomme noch ALG 1,aber das läuft bald aus. Habe im März doch noch mein Geld bekommen vom Arbeitsamt. ( das nur am Rande) ... Jetzt hat mein Mann endlich wieder eine Chance bekommen, in Lohn und Brot zu kommen. Bekommt man, bis sein Lohn käme noch überbrückend ALG2??? Und der bisherige Antrag ist zwar freigegeben, ich hoffe, dass er zügig bearbeitet wird. Und auch die Mietrückstände als Darlehen übernommen werden.
Lg maus70
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  #6  
Alt 29.01.2009, 19:48
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Zitat:
Zitat von maus70 Beitrag anzeigen
Hallo, habe lange nicht mehr hier im Forum reingeschaut.....
Danke für Euere Tipps !! Mussten jetzt leider ALG 2 beantragen, da mein Mann keine vollen 12 Monate gearbeitet hatte. Ich bekomme noch ALG 1,aber das läuft bald aus. Habe im März doch noch mein Geld bekommen vom Arbeitsamt. ( das nur am Rande) ... Jetzt hat mein Mann endlich wieder eine Chance bekommen, in Lohn und Brot zu kommen. Bekommt man, bis sein Lohn käme noch überbrückend ALG2??? Und der bisherige Antrag ist zwar freigegeben, ich hoffe, dass er zügig bearbeitet wird. Und auch die Mietrückstände als Darlehen übernommen werden.
Lg maus70
Bei ALG II ist man bedürftig bis zur ersten Lohnzahlung. Hier bitte das Zuflussprinzip beachten: wenn die Lohnzahlung im Leistungsmonat erfolgt, wird der Lohn berücksichtigt und das ALG II zurückgefordert. Erfolgt die Lohnzahlung ausserhalb des Leistungsmonats, bleibt der Lohn unangetastet.

Beispiel:

Januar ist man wieder in Arbeit und Brot, bezieht aber ALG II; weil der Lohn erst am Monatsende fällig ist.

Der Lohn geht Ende Januar auf dem Konto ein, da ALG II im Januar gezahlt wurde und jetzt auch der Lohn im Januar gezahlt wurde, wird ALG II zurückgefordert.

Der Lohn geht am 01.02. auf dem Konto ein, also in einem Monat, wo kein ALG II gezahlt wurde, also wird der Januarlohn, der im Februar gezahlt wurde, nicht mehr berücksichtigt.
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  #7  
Alt 30.01.2009, 06:58
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Standard ALg 1 und Alg 2 Bezug

Hallo, danke schön für die guten Tipps.!!!! So jetzt müssen wir nur noch auf den Bescheid von der Arge warten. Dann werden erstmal vorangige Dinge wie Miete, Strom etc. bezahlt. Hoffe, dass ich auch mal Glück habe und ebdlich einen Umschulungsplatz in einem Betrieb finde.
Lg maus70
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  #8  
Alt 04.02.2009, 12:50
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maus70 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo, haben unseren Bescheid von der ARGE bekommen. Mein Mann hat jetzt wieder Arbeit. Wie lange hat er jetzt noch Anspruch auf das ALG 2 wenn sein 1.Gehalt am 20.02 kommt?? Was ist wenn der Lohn nicht aussreicht?? Bleibt er / ich dann weiter im Bezug ? Bis wann sollte er sich dann vom Amt abmelden??
Würde mich über eine Antwort freuen..
Lg maus70
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