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#1
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| hallo , ich bin seit einiger zeit in einem befristeten arbeitsverhältnis welches genau ein jahr läuft und zum 30.09.2010 endet. das ganze wurde bereits zum 2. mal verlängert und ich hätte gerne einmal gewusst ob mir das arbeitsamt eigentlich resturlaub anrechnen kann ? zum besseren verständnis : ich hebe mir 20 tage urlaub auf und bekomme keinen weiteren vertrag - diesen restlichen urlaub werde ich nicht nehmen können da die firma zu der zeit komplett ausgelastet ist und jeden mann brauch.ich bekomme keinen weiteren vertrag und bin somit ab dem 01.10.2010 arbeitslos.am 15.10.2010 erhalte ich dann mein reguläres gehalt für september + das geld für die 20 tage resturlaub.kann das arbeitsamt mir dann diese 20 tage auf mein erstes arbeitslosengeld anrechnen ? danke für eure hilfe |
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#2
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| Der Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann (§ 7, Abs. 4, BUrlG). Das heißt, Dein Arbeitgeber müsste Dir dann für die 20 Tage Dein Arbeitsentgelt zahlen. Und in § 143 SGB III heißt es u.a.: Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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