Resturlaub-Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ?
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Resturlaub-Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ?

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  #1  
Alt 19.03.2010, 21:26
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Standard Resturlaub-Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ?


hallo ,

ich bin seit einiger zeit in einem befristeten arbeitsverhältnis welches genau ein jahr läuft und zum 30.09.2010 endet.
das ganze wurde bereits zum 2. mal verlängert und ich hätte gerne einmal gewusst ob mir das arbeitsamt eigentlich resturlaub anrechnen kann ?

zum besseren verständnis : ich hebe mir 20 tage urlaub auf und bekomme keinen weiteren vertrag - diesen restlichen urlaub werde ich nicht nehmen können da die firma zu der zeit komplett ausgelastet ist und jeden mann brauch.ich bekomme keinen weiteren vertrag und bin somit ab dem 01.10.2010 arbeitslos.am 15.10.2010 erhalte ich dann mein reguläres gehalt für september + das geld für die 20 tage resturlaub.kann das arbeitsamt mir dann diese 20 tage auf mein erstes arbeitslosengeld anrechnen ?

danke für eure hilfe
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  #2  
Alt 25.03.2010, 23:35
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Standard Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Der Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann (§ 7, Abs. 4, BUrlG). Das heißt, Dein Arbeitgeber müsste Dir dann für die 20 Tage Dein Arbeitsentgelt zahlen.

Und in § 143 SGB III heißt es u.a.:

Zitat:
(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
Das heißt, für 20 Tage erhälst Du dann kein Arbeitslosengeld. Allerdings müsstest Du ja mit dem Entgelt von Deinem Arbeitgeber besser gestellt sein.
__________________
Liebe Grüße, Melete

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