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#1
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| Hallo, ich glaube, das ist mehr ein rechtliches Thema. Ich habe am 29.01.09 die Kündigung bekommen und mich am 30. Januar arbeitssuchend gemeldet. Arbeitslos werde ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 01.05.09. Frage: Besteht die Möglichkeit, die Meldung zurück zu nehmen, um sich z.B. eine halbjährige berufliche "Auszeit" zu nehmen? (Finanzielle Aspekte während dieser Zeit mal ausgelassen). Es geht darum, ein halbes Jahr von Ämtern quasi in Ruhe gelassen zu werden. Wie sieht das nach dem halben Jahr aus? Kann dann wieder der "Arbeitssuchend-Antrag" oder "Arbeitslosengeld-Antrag" gestellt werden? Wird da was abgezogen? Würde mich über eine Meinung freuen.... Grüße D-Dorfler |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rücknahme der Kündigung durch AG | Milana0210 | Kündigung | 5 | 02.01.2008 22:17 |