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#1
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| Letzte Woche hat mich das Arbeitsamt aufgefordert eine Stellungnahme zu schreiben und mitgeteilt, dass meine ALG Beträge vom letzten Jahr in Höhe eines 5 stelligen Betrages zurückzuzahlen sind. Welche Erkenntnisse diese Rückzahlung begründen sollte, teilte mir das Arbeitsamt nicht mit. Ich vermutete, dass es mit eine Abfindung zu tun haben könnte und teilte per EMAIl mit, dass ich bereits das Schnellurteil vorzeigt habe (dies wurde vorher bei der BA kopiert) und das ich keine Abfindung zu erwarten hätte. Eine Kopie dieser EMAIl schickte ich auch an eine andere EMAIL Adresse des Arbeitamtes. Heute erhielt ich ein Brief mit einer Entschuldigung und eine Mitteilung, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen sei. Lediglich sollte ich eine Kopie des vollständigen Urteils noch nachreichen. Eigendlich wäre dieser Vorgang für mich erledigt, wenn es nicht vorher eine Drangsalierung von einer Beraterin gegeben hätte. Diese Beraterin forderte mich vor 1 Woche auf, mich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, weil ich keinen Leistungsbezug nach ALG 2 bekomme. Daraufhin hatte ich mich bei der Teamleiterin beschwertund nachgefragt, ob denn die BA keinen gesetzlichen Auftrag hätte, arbeitssuchende Menschen zu untersützen. Eine Betreuung durch eine private Vermitlung konnte ich auch gleich absagen, da diese Gesellschaft in meinen Augen unfähig war und wegen der Überschuldung lt. Bilanzen eh nicht lange der BA zur Verfügung stand. Ich hoffe, dass diese EMAIls nicht gelöscht werden, oder die Akte bereinigt wird. Es kann sein, dass irgendetwas noch passiert, woraufhin ich bestimmt auf die alten Drohungen werde. Viele Grüße Bernd |
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#2
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| Bitte direkt an die höchste Stelle der BA wenden....Da kannst du dir sicher sein,,,das alles korrekt laufen wird... Deinen fall,dort ausführlich schildern,dann wirkt das nach..für deine SB...Garantiert... Alles gute...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Welche Nachwirkung wäre es denn? Ist das Kundenreaktionsmanagement nur in Nürnberg oder auch bei der BA vor Ort? Ich habe die EMAIl in Kopie zur Agentur für Arbeitmeiner Stadt geschickt. Von dort wurde dann alles weitere veranlast. Eigendlich hätte ich jetzt nichts, worüber ich mich beschweren könnte, die Entschuldigung habe ich ja akzeptiert. Bis auf die Absage zu der Weiterbildung. Ich habe angefragt, ob ich ein Englisch Zertifikat machen könnte. Cambridge ESOL: Certificate in Advanced English (CAE) Wurde natürlich auch abgesagt, weil keine Notwendigkeit besteht und ich einen Buisiness Englisch LCCI 1 gut bestanden habe. Viele Grüße Bernd |
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#4
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| Das K.R.M. ist nur in Nürnberg..Dort ist die höchste stelle der BA... Eigendlich hätte ich jetzt nichts, worüber ich mich beschweren könnte, die Entschuldigung habe ich ja akzeptiert. Dann ist das doch erledigt....Das wegen dem Kurs,musst du vor Ort mit der BA klären... Hab ich wohl falsch verstanden,da du geschrieben hast: Eigendlich wäre dieser Vorgang für mich erledigt, wenn es nicht vorher eine Drangsalierung von einer Beraterin gegeben hätte. Diese Beraterin forderte mich vor 1 Woche auf, mich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, weil ich keinen Leistungsbezug nach ALG 2 bekomme. Wünsche dir trotzdem alles gute...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Danke, eigendlich hast Du Recht mit Deiner Andeutung, ich bin wohl nicht konsequent. Bei dem Kundenreaktionsmanagement der BA bin ich mir aber nicht sicher, ob eine berechtigte Beschwerde überhaupt zu Sanktionen für die Mitarbeiterin der BA führt. Als Kunde habe ich mich bei der BA nie gefühlt und meine Reaktionen könnten vielleicht auch von dort als Querulanz angesehen werden. Ein Bekannter hat mich sogar davor gewarnt, mich bei dem Kundenreaktionsmanagement zu melden. Da ich beim Landesarbeitsgericht den letzten Prozess wegen einer fristlosen Kündigung verloren habe, ist jetzt die Frage geklärt, dass ich die Kündigung verusacht habe. Nach der Meldung als Arbeitsuchender habe ich nur deshalb keine Sperrfrist bekommen, weil bekannt war, dass ich gegen den Arbeitgeber schon zwei Mal vor Gericht gewonnen habe, der Betriebsrat allen Kündigung widersprochen hat und ich auch bei der dritten Kündigung geklagt habe. Ich habe ich Aussichten auf den Prozessgewinn falsch beurteilt und sogar eine hohe Abfindung verspielt! Ob jetzt nochmal Rückforderungen des Arbeitslosengeld (12Monate) anstehen, wird sich vielleicht erst ergeben, wenn ich das vollstänge LAG Urteil abgebe. Das Kurzurteil (ohne Urteilbbegründung) hat die BA bereits bekommen und auch eine Kopie angefertigt. Ich denke ich muß jetzt vorsichtig sein. Vorsorglich habe ich mir aufgrund anwaltlichen Rates den Namen der Teamleiterin in der Leistungsabteilung und den Namen der Geschäftsbereichsleiter geben lassen. |
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