Ich hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann.
Ich wurde zum 30.11.2008 gekündigt und habe dagegen eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Das Verfahren läuft noch.
Von Februar bis Juni 09 durfte ich an einer vom Arbeitsamt bezahlten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Kosten für den Kurs betrugen etwas über 6000,- €.
Beim letzten Gerichtstermin war nunmehr ein Vergleich dahingehend diskutiert worden, mir eine Abfindung zu zahlen und als Beendigungszeitpunkt abweichend vom Kündigungsschreiben nunmehr den 31.07.2009 zu vereinbaren.
Die Abfindung fällt zwar hierbei nicht in der erhofften Höhe aus, andererseits würde ich das Gehalt bis 31.07.2009 abzüglich dem Arbeitslosengeld nachbezahlt bekommen und hätte noch den Vorteil nun länger Arbeitslosengeld zu bekommen.
Meine Frage ist nun, was ist mit den vom Arbeitsamt gezahlten Fort- und Weiterbildungskosten. Bei einem Beendigungszeitpunkt 31.07.2009 wäre ich bei Fortbildung doch gar nicht arbeitslos und damit nicht förderungsberechtigt gewesen, oder? Muß ich nun die Fort- und Weiterbildungskosten zurückzahlen?