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#1
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| Zum 28. Februar 2006 habe ich meine erste Ausbildung abgeschlossen. Danach war ich ein halbes Jahr voll berufstätig und habe fleißig SV Beiträge gezahlt (und dies nicht wenig). Am 01. September 2006 begann ich eine Zweitausbildung, die ich zum 29. Februar dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen habe. Zur Zeit bin ich arbeitssuchend. Ich bekomme kein Hartz4 und kein Arbeitslosengeld. Laut Arbeitsamt darf ich mir gerade mal 165 € dazu verdienen. Dazu verdienen? Zu was denn, zu 0€. Ist diese Praxis Rechtens? Da ich noch kein volles Jahr gearbeitet habe, erreiche ich auch nicht die geforderten 360 Tage innerhalb von 2 Jahren. Hab ich eigentlich Anspruch auf Rückzahlung speziell der Arbeitslosenversicherung, wo ich ein halbes Jahr völlig sinnlos, meiner Meinung nach, Beiträge abgeführt habe. Vielen Dank für Eure Statements schon mal im vorraus. |
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#2
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| Zitat:
Wenn du keine Leistungen beziehst, müsstest du deine Krankenversicherung selber zahlen oder dich bis 23 familienversichern. ACHTUNG: Es besteht Krankenversicherungspflicht!!!!!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. Auf drängen des Arbeitsamtes bin ich aber arbeitslos gemeldet, angeblich als Vorteil für die spätere Rente. Somit darf ich mir nur 165 € dazu verdienen. Verstehe aber immer noch nicht, erstens zu was (zu 0€) und zweitens wie soll dies angerechnet werden, denn ich erhalte ja keine Leistungen. (Tolle Gesetze!!!!) Ein anderer Punkt interessiert mich sehr: Da grad in unserer Region es schwierig ist einen Job zu erhalten, gib es eigentlich einen Anspruch auf Förderung (sei es mittels Fortbildungmaßnahmen und Lohnförderung des zukünftigen Arbeitgebers --> da dies oftmals die Vorausstzung ist, um eine Stelle zu bekommen) oder bekommt man nur eine Förderung, wenn der Fallmanager "einen guten Tag" hat. |
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