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#1
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| Hallo an alle ! Am 1.1.2009 wurde meine Private Insolvenz eröffnet, unter anderem war ist auch die Agentur für Arbeit auf meiner Gläubigerliste mit einer Forderung von insgesamt 1900 Euro. Nun bin ich zum 31.12.2009 Arbeitslos geworden und habe heute den bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit erhalten Es wurden mir 493 euro monatlich bewilligt. Jetzt meine Frage, kann die Agentur für Arbeit da dran gehen ? Wenn ja wieviel kann das sein ? Ich bin wegen der Arbeitslosigkeit nach Düren zu meiner Freundin gezogen und wohne nun mit Ihr zusammen. Sie unterstützt mich momentan finanziell. Habe meinen Insolvenzverwalter schon angerufen. Der meinte das die Agentur für Arbeit da drann gehen könnte, aber nur minimal. Bei 493 Euro die mir bewilligt wurden,kann ich mir nicht vorstellen das dort viel einbehalten wird, oder ? lg Thomas Geändert von Tom123 (05.02.2010 um 17:30 Uhr) |
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#2
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| Wie ist die Rückzahlung der Schulden denn auf dem Bescheid aufgeschlüsselt? Beziehst du ALG1 oder ALG2?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| Nein,,,,Die Agentur kann die Schulden nicht geltend machen... Die Schulden sind in der Insolvenz mit eingeflossen...Und in der Inso..darfst du keinen Gläubiger bevorzugen... Bitte wende dich an dein Insolvenz Verwalter... §87 Inso.Verordung §89 Inso.Verordnung Dein Inso.. Verwalter wird dir das alles erklären... SORRY Sorry,,der scheint keine Ahnung zu haben....hab ich jetzt erst gelesen... Fakt ist,,bis zur Pfändungsfreigrenze(Alleinstehende:990€) darf man dir nichts abziehen,,und selbst das würde in die Masse fliesen um alle gläubiger nach 7 Jahren zu bedienen... Inolvenzverordung....Lies dich mal hier durch..Dann bist du schlauer als dein Verwalter ![]()
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (05.02.2010 um 17:20 Uhr) |
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#4
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| Hallo und danke für eure Antworten. Also auf dem Bewilligungsbescheid seht GAR NICHTS über eine RÜCKZAHLUNG. Es ist ein normaler Bewilligungsbescheid ohne eine Angabe einer Rückerstattung. Tja mein Insolvenzberater sagte es könnte sein das die da extra dran gehen KÖNNEN, er sagte mir nur wie die AFA das berechnen wird (höhe der Rückzahlungsbeträge) würde er nicht wissen lg Tom |
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#5
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| Die werden sich hüten,da dran zu gehen.... Alles gute....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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