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#1
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| Hallo zusammen! Ich bin neu hier und ich hoffe meine Frage gehört hier rein. Ich bin jetzt in der 10. ssw. und seit einem monat arbeitslos. Habe schon längst ALG I beantragt und dabei gesagt das ich schwanger bin. Ich möchte jetzt aber noch gerne auf 165€-basis arbeiten. Habe ich genau die selben rechte wie z.b. bei einem 400€-job, bzw. fest einstellung? Was muss ich, bzw. der zukünftige AG beachten? Danke schon mal für eure hilfe. Gruß reijes |
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#2
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| frag am besten deine Berufberater aber denke schon das du arbeiten darfs aber beziehe selber arbeitslosengeld1 und da sind sie nicht sehr begeistert wenn man einen mimi job annimmt |
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#3
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| Danke für die antwort, aber es geht mir nicht darum ob ich auf 165€-basis arbeiten darf, oder nicht. Es geht mir um die schwangerschaft, welche rechte ich dann habe und was ich bzw. der AG beachten muss. |
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#4
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| Reijes, grundsätzlich hast du die gleichen Rechte die du als Nichtschwangere hättest, was möchtest du denn genau wissen?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo derWolf Ich möchte wissen ob ich während der schwangerschaft gekündigt werden kann. Wie ist es mit dem Beschäftigungsverbot vor und nach der geburt, wird das geld von der Krankenkasse weiter bezahlt und/oder muss der AG was dazu tun. Solche fragen habe ich halt |
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#6
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| also mein letzter stand ist, das sobald der ag von der schwangerschaft erfahren hat, darf er dich nicht kündigen. es sei denn du hättest dir irgendwas schwerwiegendes zu schulden kommen lassen. was meinst du nun genau mit beschäftigungsverbot vor und nach der geburt. ein beschäftigungsverbot wird vom arzt ausgestellt und ist etwas anderes als eine krankmeldung, denn dann hat der AG meines wissens nach volles gehalt auch nach den eigentlich 6 Wochen zu zahlen, wo bei einer Krankschreibung die KK einspringt mit 70% (?) des gehaltes. |
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#7
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| Reijes, in deinem Fall greift der gleiche Kündigungsschutz wie bei jeder anderen schwangeren, berufstätigen Frau auch... alles nachzulesen im MuSchG.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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