Schwerbehinderung verschweigen ?
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Schwerbehinderung verschweigen ?

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  #1  
Alt 16.11.2010, 12:49
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Sommersonne64 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag Schwerbehinderung verschweigen ?


Hallo ihr Lieben ,

morgen habe ich mal wieder einen Termin bei meinem Arbeitsberater ( oder wie das auch heisst *lach* ) .

Nachdem die ARGE Braunschweig meine Daten von Festnettzanschluss und Handy an eine Zeitarbeitsfirma unerlaubterweise weitergegeben hat ( ich hab zur Sicherheit erstmal die Klappe gehalten ...nicht dass die mir noch einen reinwürgen ) - kommt nun meine Frage :

Ich bin seit 2001 schwerbehindert ( 50 % ) mit MS - mein Sachbearbeiter bei der Arge weiss dass, und gab mir den "guten" Rat ... wenn mich jemand nicht genau auf diese Erkrankung anspricht - soll ich es verschweigen ! ...Nun gibt es aber Firmen, wo frau einen Vordruck für die Firma ausfüllen muss = sollte ich da auch lügen ( Wahrscheinlichkeit des Arbeitsplatzverlustes läge dann bei 100 % ) ? Mir fällt es nicht leicht, Unwahrheiten zu sagen !!!

Was würdet Ihr machen - Lügen ( also keine Behinderung ) , oder Ehrlichkeit ( Behinderung angeben ) ??? Noch mehr man mir die Krankheit nicht an, und 5 Tage mehr Urlaub im Jahr + behindertengerechter Arbeitsplatz ( 50 % zahlt Integrationsamt ) sind auch nicht zu verachten ...und durch die Büromöbel hab ich auch keine Rückenschmerzen mehr ( juhu )

Für eure Antwort vielen Dank im Voraus
Sommersonne
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  #2  
Alt 16.11.2010, 15:07
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Standard AW: Schwerbehinderung verschweigen ?

Zitat:
Zitat von Sommersonne64 Beitrag anzeigen
Hallo ihr Lieben ,

morgen habe ich mal wieder einen Termin bei meinem Arbeitsberater ( oder wie das auch heisst *lach* ) .

Hallo sommersonne,
Fallmanager/in heisst das Neudeutsch


Zitat:
mein Sachbearbeiter bei der Arge weiss dass, und gab mir den "guten" Rat ... wenn mich jemand nicht genau auf diese Erkrankung anspricht - soll ich es verschweigen !
klar sagt der das der will dich ja auch vermitteln.

Alles andere Ehrlich darstellen, ich kann mir sogar vorstellen, wenn du das vorsätzlich verschweigst das Du da einen für dran kriegen kannst wenn es hart auf hart kommt.

Gruß
Michael
__________________
Dozent, Nachhilfelehrer für Personal- und Handelsmangement, Bewerbungs u. Existenzgründer Coach und Verkaufstrainer

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Sommersonne64 (16.11.2010)

  #3  
Alt 16.11.2010, 16:14
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Standard AW: Schwerbehinderung verschweigen ?

Hallo Michael,

somit bin ich richtig mit der Annahme, dass ich aus dem Grund des "Verschweigens" , wenn ich es verschweige , bei einer Kündigung seitens des neuen AG dann sicher auch eine Sperre bekommen würde .

Ob ich meinen "Fallmanager" mal morgen fragen sollte, ob er mir das " Verweigern der Angabe meiner Schwerbehinderung" schriftlich gibt ...( um eine spätere Sperre wg falscher Angaben nicht zu riskoieren ) ?

Ich denke, er wird sich morgen mal wieder rausreden !!! Ist so die Art Mensch, andere machen Fehler - er natürlich nicht

Mal sehen, wie er morgen früh so gegen 9.15 drauf ist *lol*

Sommersonne, sich grad eins feixend ( noch ... )
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  #4  
Alt 16.11.2010, 17:07
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Standard AW: Schwerbehinderung verschweigen ?

Sommersonne, ich an deiner Stelle würde eine Schwerbehinderung nicht verschweigen, insbesondere dann wenn explizit danach gefragt wird.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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Sommersonne64 (16.11.2010)

  #5  
Alt 16.11.2010, 19:41
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Standard AW: Schwerbehinderung verschweigen ?

Zitat:
Zitat von Sommersonne64 Beitrag anzeigen

und gab mir den "guten" Rat ... wenn mich jemand nicht genau auf diese Erkrankung anspricht - soll ich es verschweigen ! ...
Sommersonne
Für mich heißt das, solange keiner fragt nix sagen, wenn jemand fragt ehrlich antworten.
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Sommersonne64 (17.11.2010)

  #6  
Alt 17.11.2010, 08:42
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Standard AW: Schwerbehinderung verschweigen ?

auf keinen Fall verschweigen !!!!
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  #7  
Alt 17.11.2010, 08:44
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Standard AW: Schwerbehinderung verschweigen ?

Bitte beachten: ein Arbeitgeber hat auch Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer, im Zweifelsfalle muss man die Thematik mit einem Juristen abklären.

Personalfragebögen sind - das müsste inzwischen bekannt sein - korrekt auszufüllen, wobei nur "erlaubte Fragen" zu beantworten sind.
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Sommersonne64 (17.11.2010)

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