sehr wenig ALG 1 - was nun?
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sehr wenig ALG 1 - was nun?

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  #1  
Alt 29.09.2010, 11:32
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Standard sehr wenig ALG 1 - was nun?


Hallo alle,

ich habe da eine Frage.

Ab 01.11.2010 werde ich leider gottes ALG 1 beziehen. Da ich bis vor 3 Monaten noch Azubi war, wird die Summe von meinem ALG 1 leider maximal 370,00 € betragen. Ich habe eine eigene Wohnung (300,00 € Mietkosten) + private Fixkosten, die dadurch absolut nicht gedeckt werden können.

Meine Frage ist nun, ob ich Wohngeld beantragen soll oder ALG 2. Wenn ich ALG 2 beantrage, muss ich da den kompletten Antrag stellen oder nur einen Teil (auf der Website der Arge finden sich über 25 Anträge und ich weiss nicht welcher für mich geeignet ist...)

Dazu kommt die Frage, bei welchem dieser beiden Anträge die Wohnungsgröße maximal 49 m2 betragen darf?

Ich bin völlig überfordert mit diesem ganzen Kram und habe erst am 19.10 einen Termin bei der Arge, wo ich den offiziellen ALG 1 Bescheid ausgehändigt bekomme. Die Hotline bei der Arge ist ebenfalls einfach zu teuer -.-

Kann mir hier jemand helfen und mir sagen, welcher Antrag eher in Frage kommt? Mit 370 € komm ich nicht weit :/

Danke und viele Grüße
Sabine
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  #2  
Alt 29.09.2010, 11:35
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Erfolgreich abgeschlossene Azusbildung?

Dein Alter?
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  #3  
Alt 29.09.2010, 11:37
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Standard AW: sehr wenig ALG 1 - was nun?

ja alles bestens. Ausbildung abgeschlossen, bin 21, ledig, keine Kinder, wohne mit meiner Mitbewohnerin in einer 78 m2 wohnung, 600 euro warm durch zwei...

Geändert von neddy04 (29.09.2010 um 11:48 Uhr)
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  #4  
Alt 29.09.2010, 12:11
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Standard AW: sehr wenig ALG 1 - was nun?

Du hast zunächst Anspruch auf ALG I, das ist die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung, Betreuung durch die Agentur für Arbeit.

Dann kannst du zusätzlich noch ALG II (Hartz IV) beantragen, das ist eine steuerfinanzierte Leistung, die an Bedürftige gezahlt wird.

Beziehst du ALG II, wirst du von der Arge/Jobcenter betreut, nicht von der Agentur für Arbeit.

Wenn du einen Mix aus ALG I und ALG II erhälst, fällst du dem Rechtskreis des SGB II zu, dein Partner ist dann die Arge/Jobcenter.

Du bist 21, das heist, du bist unter 25 (U25). Das könnte für dich bedeuten, dass du auf elterlichen Wohnraum verwiesen wirst und dass du keine Kosten der Unterkunft für eine eigene Wohnung erhälst, wohl aber KdU in der elterlichen Wohnung. Den Antrag auf ALG II müssten evtl. sogar die Eltern stellen, wird der ALG II - Antrag dann bewilligt, wärest du Mitglied in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft und über diese versorgt.

Du müsstest also klären, ob man dir eine eigene Wohnung bei ALG II zubilligt.

Wohngeld wirst du nicht bekommen. Dein Einkommen aus ALG I ist zu gering, man würde den Wohngeldantrag ablehnen und dich auf ALG II verweisen.



Zitat:
Da ich bis vor 3 Monaten noch Azubi war,
Wie bist du jetzt krankenversichert?


Zitat:
Dazu kommt die Frage, bei welchem dieser beiden Anträge die Wohnungsgröße maximal 49 m2 betragen darf?
Die Wohnungsgrösse spielt bei ALG I keine Rolle, ALG I ist eine Versicherungsleistung, tritt der Versicherungsfall ( = Arbeitslosigkeit) ein, kriegst du eine bestimmte Summe ausgezahlt, was du damit machst und ob du damit auskommst, ist egal.


Bei ALG II entsteht die Frage, ob die Wohnug "angemessen" ist. Was angemessen ist, legt jede Arge selber fest, das musst du bei deiner Arge erfragen.

Ist die Wohnung unangemessen, zahlt die Arge max. 6 Monate lang auch die unangemessenen Kosten, danach nur noch die angemessenen Kosten, die Differenz müsstest du selber tragen.

Die Arge leistet erst ab Datum Antragstellung, rückwirkend gibt es nichts.
Deshalb ist es wichtig, dass du sofort zur ARGE gehst und einen ALG II - Antrag stellst.

Der Antrag als solcher ist zunächst formlos, die formvollendet ausgefüllten Formulare kann man später abgeben.

Es reicht also, wenn du ein Schriftstück vorlegst, auf dem steht: ich will ALG II. Unterschrift.

Üblicherweise sieht das so aus, dass du zur ARGE gehst, dort wird dein Begehren aufgenommen und du bekommst einiges an Papier und Formularen ausgehändigt. Achte darauf, dass du dann etwas in der Hand hast, aus dem hervorgeht, wann du vorgesprochen hast.

Finanzielle Mittel fliessen aber erst nach Bewilligung, dann aber auch rückwirkend bis zum Datum der Antragstellung.
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  #5  
Alt 29.09.2010, 12:16
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wow, schonmal vielen dank für die information.

ich habe nach der ausbildung ab dem 01.07 für 3 monate vollzeit weitergearbeitet und bin krankenversichert (arbeitsvertrag ist bis zum 30.09 befristet).

Okay, dann werde ich wohl den Alg 2 antrag stellen müssen.

danke danke danke
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  #6  
Alt 29.09.2010, 12:24
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Krankenversicherung:

Wenn dein Job ausläuft, versicherst du dich bitte sofort in der kostenfreien elterlichen Familienversicherung. Das kannst du, bis du 23 bist.

Beachte bitte: es besteht Krankenversicherungspflicht.
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