selber kündigen, 1 Monat Pause und dann Fachoberschule
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


selber kündigen, 1 Monat Pause und dann Fachoberschule

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 12.05.2010, 19:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Castrol befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard selber kündigen, 1 Monat Pause und dann Fachoberschule


Hallo,

hab folgendes Problem, ich würde mich gern weiterbilden, da ich mit meinem Beruf nicht zufrieden bin. Allerdings benötige ich im Sommer noch 1 Monat "Urlaub" um mich vorzubereiten auf die Fachoberschule und noch mal in weg zufahren. Ich würde gern zum 30.06. kündigen. hab dann knapp 1,5 Monate nichts und würde dann mit deer Schule beginnen.

Muss ich mich arbeitslos melden? bestimmt, werden dann meine Sozialversicherungen gezahlt, oder muss ich die selber zahlen? Gibt es dann trotzdem eine 3 monatige Sperrzeit oder sind das dann nur die 1,5 Monate bis meine Schule beginnt? Sollte ich dann nach der Schule wieder kurz arbeitslos sein, erhalte ich dann Leistungen oder auch nicht?

Gruß Martin
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 12.05.2010, 21:21
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn Du Dich arbeitslos meldest, musst Du für Vermittlungen in Arbeit zur Verfügung stehen. Das ist nicht der Sinn dessen, was Du da vorhast.

Könntest Du die Zeit auch anders finanziell überbrücken? Das würde die Angelegenheit für Dich einfacher machen.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 13.05.2010, 11:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Castrol befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich benötige nicht umbedingt Arbeitslosengeld. Ist ja auch nicht mein Ziel, ich möchte nur wissen wie ich das auswirkt, und wie das dann mit den Sozialversicherungen läuft, wenn ich arbeitslos aber nicht arbeitssuchnd bin.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 13.05.2010, 11:41
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wie alt bist Du? Lebst Du noch bei Deinen Eltern?
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 13.05.2010, 11:53
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Das wichtigste

wäre wohl auch krankenversichert zu sein.
In die Zukunft kann man nicht sehen und ein Unfall z.B. kann, wenn nicht krankenversichert zu einem Problem werden.
Wer sich nicht arbeitslos meldet, der ist auch rentenversicherungsrechtlich nicht gemeldet. Es hat schon Fälle gegeben, in denen wegen eines Tages fehlender Rentenversicherungsanwartschaft Unmengen von Geld für den Betroffenen verloren gingen.
Also gut überlegen was du machst. Es muss nicht so kommen - es kann aber manchmal sehr dumm laufen.

Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 13.05.2010, 19:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Castrol befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich würde die Beiträge ja auch selber zahlen, würde nur gern wissen was auf mich zu kommt, und ob es noch eine Alternative gibt zum arbeitssuchend? Bin 22 und lebe allein.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 14.05.2010, 11:30
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die Krankenversicherung (in der gesetzlichen bleiben!!) dürfte Dich ohne Einnahmen auf ca. 160 € im Monat kommen. Rufe mal Deine Krankenkasse an und lasse Dich beraten.

Es könnte vorteilhaft für Dich sein, wenn Du Dich kurz arbeitslos meldest, um die Höhe Deines ALG I-Anspruchs auf dem jetzigen Stand zu bewahren. Die Sperrzeit vom ALG I wird, soweit ich weiß, ebenso "aufbewahrt" wie Dein Anspruch und am Ende der Zeit abgezogen, wenn Du es später brauchen solltest. Hast Du also z.B. zwölf Monate Anspruch, so wären es dann nur noch neun. Diese Aussagen muss ich jedoch mit Vorbehalt treffen.

In diesen Fragen kennen sich Nonte und Tyron besser aus.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.

Geändert von Melete (14.05.2010 um 11:34 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 14.05.2010, 12:46
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.766
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Also:

Du musst dich nicht arbeitslos oder arbeitsuchend melden.

Du unterliegst aber auf jeden Fall der Krankenversicherungspflicht in Deutschland, das heisst, du kannst dich bis 23 über die elterliche Familienversicherung kostenfrei krankenversichern.

Ab 23 muss man sich dann selber krankenversichern, das kostet dann rund 160€ monatlich, wie bereits gesagt wurde.

Wenn du selber aus einem nicht wichtigen Grund kündigst, verlierst du drei Monate ALG I - Anspruch, entweder vorher oder nachher.

Aktivierst du aber deinen ALG I - Anspruch, ob nun mit oder ohne Sperre, verjährt dein gesamter Anspruch nicht nach zwei Jahren, sondern erst nach vier Jahren.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
als aushilfe kündigen *Tobi!* Kündigung 6 09.05.2010 11:54
Ausbildung kündigen oder verlängern? Penning Ausbildung 5 18.04.2010 18:58
Ausbildung nach einem Monat kündigen? Hidenseek Ausbildung 13 29.08.2009 08:39
Ich (Azubi) will/muss Kündigen Taniiiaa Kündigung 3 10.01.2009 19:30
wann genau kündigen wärend der Probezeit? Dirgis Kündigung 1 10.01.2007 14:35


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.