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#1
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| Hallo, hab folgendes Problem, ich würde mich gern weiterbilden, da ich mit meinem Beruf nicht zufrieden bin. Allerdings benötige ich im Sommer noch 1 Monat "Urlaub" um mich vorzubereiten auf die Fachoberschule und noch mal in weg zufahren. Ich würde gern zum 30.06. kündigen. hab dann knapp 1,5 Monate nichts und würde dann mit deer Schule beginnen. Muss ich mich arbeitslos melden? bestimmt, werden dann meine Sozialversicherungen gezahlt, oder muss ich die selber zahlen? Gibt es dann trotzdem eine 3 monatige Sperrzeit oder sind das dann nur die 1,5 Monate bis meine Schule beginnt? Sollte ich dann nach der Schule wieder kurz arbeitslos sein, erhalte ich dann Leistungen oder auch nicht? Gruß Martin |
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#2
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| Wenn Du Dich arbeitslos meldest, musst Du für Vermittlungen in Arbeit zur Verfügung stehen. Das ist nicht der Sinn dessen, was Du da vorhast. Könntest Du die Zeit auch anders finanziell überbrücken? Das würde die Angelegenheit für Dich einfacher machen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Ich benötige nicht umbedingt Arbeitslosengeld. Ist ja auch nicht mein Ziel, ich möchte nur wissen wie ich das auswirkt, und wie das dann mit den Sozialversicherungen läuft, wenn ich arbeitslos aber nicht arbeitssuchnd bin. |
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#4
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| Wie alt bist Du? Lebst Du noch bei Deinen Eltern?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| wäre wohl auch krankenversichert zu sein. In die Zukunft kann man nicht sehen und ein Unfall z.B. kann, wenn nicht krankenversichert zu einem Problem werden. Wer sich nicht arbeitslos meldet, der ist auch rentenversicherungsrechtlich nicht gemeldet. Es hat schon Fälle gegeben, in denen wegen eines Tages fehlender Rentenversicherungsanwartschaft Unmengen von Geld für den Betroffenen verloren gingen. Also gut überlegen was du machst. Es muss nicht so kommen - es kann aber manchmal sehr dumm laufen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#6
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| Ich würde die Beiträge ja auch selber zahlen, würde nur gern wissen was auf mich zu kommt, und ob es noch eine Alternative gibt zum arbeitssuchend? Bin 22 und lebe allein. |
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#7
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| Die Krankenversicherung (in der gesetzlichen bleiben!!) dürfte Dich ohne Einnahmen auf ca. 160 € im Monat kommen. Rufe mal Deine Krankenkasse an und lasse Dich beraten. Es könnte vorteilhaft für Dich sein, wenn Du Dich kurz arbeitslos meldest, um die Höhe Deines ALG I-Anspruchs auf dem jetzigen Stand zu bewahren. Die Sperrzeit vom ALG I wird, soweit ich weiß, ebenso "aufbewahrt" wie Dein Anspruch und am Ende der Zeit abgezogen, wenn Du es später brauchen solltest. Hast Du also z.B. zwölf Monate Anspruch, so wären es dann nur noch neun. Diese Aussagen muss ich jedoch mit Vorbehalt treffen. In diesen Fragen kennen sich Nonte und Tyron besser aus.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (14.05.2010 um 11:34 Uhr) |
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#8
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| Also: Du musst dich nicht arbeitslos oder arbeitsuchend melden. Du unterliegst aber auf jeden Fall der Krankenversicherungspflicht in Deutschland, das heisst, du kannst dich bis 23 über die elterliche Familienversicherung kostenfrei krankenversichern. Ab 23 muss man sich dann selber krankenversichern, das kostet dann rund 160€ monatlich, wie bereits gesagt wurde. Wenn du selber aus einem nicht wichtigen Grund kündigst, verlierst du drei Monate ALG I - Anspruch, entweder vorher oder nachher. Aktivierst du aber deinen ALG I - Anspruch, ob nun mit oder ohne Sperre, verjährt dein gesamter Anspruch nicht nach zwei Jahren, sondern erst nach vier Jahren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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