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#1
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| hallo zusammen, brauche dringend euren rat !!?? ich bin pfleger in altenheim seit ca 5 jahren mit festvertrag seit mai, will aber kündigen weil ich rückenprobleme habe... mein arzt meinte ich soll zu arbeitsamt gehen und mit denen dort reden (umschulung oder studieren).. selber kündigen will ich nicht wegen der sperre,oder bekommt man dann keine,wenn es aus gesundheitlichen gründen nicht mehr geht ?? braucht man da nicht so eine berufsunfähigkeits bescheinigung ?? (wer stellt ihn aus ???) einzige beleg was ich habe ist ein bericht meines orthopädens,der festgestellt hat,dass meine wirbelsäule krumm u schief ist u ich immer probleme damit haben werde..beim heben und so... was soll ich tun ?? Geändert von Paulo25 (21.07.2009 um 13:42 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Paulo25 für den nützlichen Beitrag: | ||
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#2
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| Hallo Paulo25, zu Deiner Frage haben wir erst kürzlich einen Artikel veröffentlicht. Arbeitsunfähigkeit – Rechte und Pflichten Ob Du voll berufsunfähig bist und diesen Beruf somit überhaupt nicht mehr ausüben kannst, kann nur der Arzt feststellen. Rückenschmerzen sind aber in Deutschland schon eine Art Volkskrankheit. Wenn Du selber kündigst gibt es Sanktionen. Es wäre daher erst einmal am vernünftigsten Du würdest Dich um einen anderen Job bemühen, bevor es mit Deinem Rücken noch mehr Probleme geben sollte.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. Geändert von admin (17.10.2009 um 17:00 Uhr) |
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#3
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| wegen deiner Rückenprobleme schon den GdB beantragt ? Wenn nein, dann tu das sofort! Mit dem Erhalt des GdB von z.B 30% bzw. auch mehr,hast du bei deinem AG eine bessere Ausgangsposition. Würdest du 50% erhalten würde erst mal auch dein Urlaubsanspruch um 5 Tage jährl. steigen. Eine Eigenkündigung k e i n e s f a l l s in Betracht ziehen. Es ist eine Volkskrankheit - ja - aber muss genauso ernst genommen werden wie jede andere Krankheit auch. Es kann auch einmal eine Kur in Betracht gezogen werden. Wir arbeiten uns nicht krumm und buckelig, damit Frau Minister Dienstwagenkosten in Höhe von 10.000 EUR verprassen kann. Ihre gesetzlich genehmigte Taktlosigkeit unterstützen wir keinesfalls. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (28.07.2009 um 10:11 Uhr) |
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