Selbst gekündigt, da neuen Job in Aussicht, nun Sperrfrist?!
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Selbst gekündigt, da neuen Job in Aussicht, nun Sperrfrist?!

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 18.12.2009, 22:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
apfel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Selbst gekündigt, da neuen Job in Aussicht, nun Sperrfrist?!


Hallo,
ich habe Ende September selbst meine Arbeitsstelle gekündigt (mit der Kündigungsfrist 3 Monate ab Quartalsende > mein Arbeitsverhältnis besteht noch bis zum 31.12).

Gekündigt habe ich, da mir eine Freundin eine sehr interessante Stelle angeboten hat und ich mir diese Gelegenheit nicht entgehen lassen wollte.
Nun zeichnet sich langsam ab, dass sie diese Stelle nicht mir gibt, sondern einer anderen Person.
Ich habe nichts schriftlich, da wir immer nur miteinander telefoniert haben.

Wenn ich nun am Montag mein Arbeitslosengeld 1 beantragen möchte, dann bekomme ich doch sicherlich eine Sperrzeit, da ich selbst gekündigt habe.

Ist es möglich, dass ich diese Sperrzeit nicht bekomme, da ich ja eine Stelle in Aussicht hatte?! Wie kann ich das machen, ich habe ja nichts schriftlich!

Welche Möglichkeit gäbe es noch, die Sperrfrist zu umgehen?

Ziel ist es für mich, dass ich mich so schnell wie möglich selbstständig mache, da ich eine gute Geschäftsidee habe. Hier möchte ich nicht erst die 3 Monate Sperrzeit abwarten. Welche Unterstützung bekomme ich dann ab wann vom Arbeitsamt? Muß ich mich dann selbst Privatversichern?

Vielen Dank schon mal!!!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 18.12.2009, 22:10
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich sehe keine Möglichkeit, die Leistungssperre zu umgehen.

Bitte aktiviere deinen Anspruch auf ALG I, ein dann nicht verbrauchter Anspruch bleibt dann vier Jahre lang erhalten.

Hinsichtlich einer Existenzgründung solltest du dich von der Agentur für Arbeit beraten lassen.

Bitte versichere dich in einer gesetzlichen Krankenkasse, sollte deine Selbständigkeit scheitern und du ALG II beantragen müssen, kann sich die Krankenversicherung in einer privaten Krankenkasse als üble Überraschung entpuppen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gekündigt und doch Sperrfrist Ajtak Arbeitslosengeld ALG I 5 31.10.2009 18:05
neuen Vetrag unterschrieben/alter wird nicht vorzeitig beendet 2 calimer Arbeitsverträge 10 01.09.2009 14:23
Vor einem Jahr gekündigt - Jetzt Sperrfrist? tupackiss Arbeitslosengeld ALG I 1 27.06.2009 15:46
Kündigung durch AG- aber schon neuen Job in Aussicht?! enrico81 Kündigung 3 15.02.2009 23:03
Neuen Vertrag unterschreiben, bevor der alte gekündigt ist? jant Arbeitsverträge 1 26.03.2008 07:31


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.