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#1
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| Hallo, ich habe Ende September selbst meine Arbeitsstelle gekündigt (mit der Kündigungsfrist 3 Monate ab Quartalsende > mein Arbeitsverhältnis besteht noch bis zum 31.12). Gekündigt habe ich, da mir eine Freundin eine sehr interessante Stelle angeboten hat und ich mir diese Gelegenheit nicht entgehen lassen wollte. Nun zeichnet sich langsam ab, dass sie diese Stelle nicht mir gibt, sondern einer anderen Person. Ich habe nichts schriftlich, da wir immer nur miteinander telefoniert haben. Wenn ich nun am Montag mein Arbeitslosengeld 1 beantragen möchte, dann bekomme ich doch sicherlich eine Sperrzeit, da ich selbst gekündigt habe. Ist es möglich, dass ich diese Sperrzeit nicht bekomme, da ich ja eine Stelle in Aussicht hatte?! Wie kann ich das machen, ich habe ja nichts schriftlich! Welche Möglichkeit gäbe es noch, die Sperrfrist zu umgehen? Ziel ist es für mich, dass ich mich so schnell wie möglich selbstständig mache, da ich eine gute Geschäftsidee habe. Hier möchte ich nicht erst die 3 Monate Sperrzeit abwarten. Welche Unterstützung bekomme ich dann ab wann vom Arbeitsamt? Muß ich mich dann selbst Privatversichern? Vielen Dank schon mal!!! |
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#2
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| Ich sehe keine Möglichkeit, die Leistungssperre zu umgehen. Bitte aktiviere deinen Anspruch auf ALG I, ein dann nicht verbrauchter Anspruch bleibt dann vier Jahre lang erhalten. Hinsichtlich einer Existenzgründung solltest du dich von der Agentur für Arbeit beraten lassen. Bitte versichere dich in einer gesetzlichen Krankenkasse, sollte deine Selbständigkeit scheitern und du ALG II beantragen müssen, kann sich die Krankenversicherung in einer privaten Krankenkasse als üble Überraschung entpuppen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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