Selbst krankenversichern - Kennt sich da noch jemand aus?!
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Selbst krankenversichern - Kennt sich da noch jemand aus?!

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  #1  
Alt 17.08.2008, 02:24
Schauschi
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Standard Selbst krankenversichern - Kennt sich da noch jemand aus?!


Selbst Krankenversichern?

Geändert von Franky (23.06.2011 um 09:29 Uhr)
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  #2  
Alt 17.08.2008, 10:04
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Hallo Schauschi,

... jetzt nochmal ganz langsam...

Du verdienst derzeit insgesamt ca. 4.000,-€ Brutto/Monat.
Sollte sich dein Einkommen auf ca. 3.600,-€ Brutto/Monat reduzieren, wovon man tatsächlich kaum leben kann, möchtest du ein Arrangement aus Arbeit und Arbeitslosigkeit treffen und es so organisieren dass du dich für die Tage an denen du arbeitest mal eben bei der BA ab- und Tags drauf wieder anmeldest, richtig so weit?

... na da muss man erstmal draufkommen...

Wolf

Btw. das muss ich unbedingt einem Bekannten erzählen, weißt du der arbeitet auf Montage! Da könnte er sich doch für die Dienstage bis Freitage ebenfalls arbeitslos melden, was meinst du?



Zitat:
Zitat von Schauschi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!
Also ich les hier jetzt seit einigen Stunden rum,aber ganz den Durchblick hab ich leider immernoch nicht...Sorry...

Also,ich war bzw bin jetzt etwas über 2 Jahre lang in einem Blumenladen als Aushilfe FEST angestellt(450 Brutto pro Monat).Bin dort also auch Krankenversichert und all das...
"Hauptberuflich" arbeite ich allerdings als Schauspieler(Das AA finanzierte mir auch eine Art Kurs,ist aber schon lange her) und verdiene seit etwa 2 Jahren durchscnittlich ca. 3600 Brutto im Monat(keine festen bzw durchgehenden monatlichen Verträge sondern Tageweise)...
Zum Januar 2009 möchte mein Arbeitgeber im Blumenladen 1 Jahr alleine ohne Aushilfe arbeiten(Geldsparen),würde mich danach aber wieder fest anstellen(bekomme ich schriftlich).

So jetzt meine Frage bzw meine Fragen:

-Wenn ich jetzt zum Januar 2009 im Blumenladen gekündigt werde und ALG I bekomme(errechnet sich ja aus meinem Durchscnittseinkommen beider Jobs),wieviel dürfte ich dann weiterhin als Schauspieler monatlich dazu verdienen?!
Das mit diesen 15 Stunden pro Woche kann man so nicht sagen,da ich eine Tagesgage bekomme und die reine Arbeitszeit pro Drehtag bei ca 5 Stunden liegt(der Rest ist warten...)...?

-Wenn der Zusatzverdienst zu hoch wäre und ich deswegen mal für einen Monat kein ALG I bekommen würde-wird dieser Monat dann "verschoben" bzw hinten drangehangen(also hab ja Anspruch auf 12 Monate) oder fällt er einfach weg?!
Keine Ahnung wie ich die Frage besser formulieren soll*argh-tut mir leid

Ist es bzw nicht vielmehr so,dass ich mich bei einem Drehtag ja quasie für einen Tag beim Arbeitsamt "abmelde" weil ich ja Arbeit habe(Bin bei einem Drehtag auch Krankenversichert,etc ist quasi n Arbeitsvertrag für einen Tag) und dann wieder anmelde?!?!? Ist ja kein regelmäßiger Nebenjob sondern ich bin für einen Tag fest angestellt also für diesen einen Tag nicht arbeitlos sondern erst wieder danach ...

-Obwohl ich meine Festanstellung ja im Blumenladen habe,verdiene ich mehr als Schauspieler werde aber wohl trotzdem bei "Floristen" untergebracht werden,da ich in 2 Jahren ja ein Jahr beschäftigt sein muss,was ich mit Drehtagen NIE hinbekomme bzw hinbekommen werde. oder?!

-Müsste ich dann in diesem einen Jahr einen Job als "Florist"(kann nicht selbstständig arbeiten,da ich nur ne aushilfe bin) annehmen obwohl ich Schauspieler bin und mir das AA ja damals den Kurs für knappe 9000 Euro gezahlt hat?
So wie ich das verstanden habe dürfte ich in diesem Job aber dann nicht weniger als 30 % Netto meines ALG I bekommen,was ja für eine Aushilfskraft ziemlich unwarscheinlich ist oder? (Alg I dürfte sich auf ca 1300,- belaufen)

Würde mich über eine Antwort oder wichtige Hinweise wahnsinnig freuen,da ich jetzt schon weiss,dass das AA bei diesem "komischen" Fall wohl auch erstmal etwas verwirrt sein wird...

Danke!!!!
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.

Geändert von derWolf (17.08.2008 um 10:10 Uhr)
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  #3  
Alt 17.08.2008, 11:56
Schauschi
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Es geht darum,dass ich das die letzten 2 Jahre verdient habe.Drehtage sind mehr als unbeständig.Wenn der Blumenladen für 1 Jahr wegfällt muss ich mich selbst Krankenversichern,was realtiv viel wäre-ob ich nun nen Drehtag habe oder nicht.
Es kann von heute auf morgen passieren,dass ich mal ein halbes Jahr oder Jahr garkeinen Drehtag bekomme.
Wenn ich BESTÄNDIG 3600,- Brutto verdienen würde,würd ich doch niemals so nen Aufwand betreiben...
Desweiteren informier dich mal bitte über die Rechte von Künstlern,bevor du hier anstatt zu helfen,mit Neid gespickten Sarkassmus rumstreust.Wenn ich keine Festanstellung(also den Blumenladen) hätte würde ich ganz normal Einzahlen aber nie etwas bekommen,da du als Schauspieler niemals jeden 2ten Tag im Jahr ein Engagment hast.
Finde das also mehr als daneben von dir,aufgrund einer Summe die du liest zu pauschaliesieren und mich als Lachhaft hinstellen zu wollen,anstatt mal vorrausschauend zu denken und alle Fakten mit einzubeziehen.

Außerdem müsste das rechtlich nunmal stimmen oder etwa nicht?!
Ich habe 365 Tage Anspruch auf ALG I.Finde ich Arbeit(Festanstellung bei nem Dreh),so melde ich mich ab und habe innerhalb von vier Jahren noch Restanspruch.Wenn die Festanstellung(Beschäftigungsverhältniss=bin nicht arbeitlos) beendet ist,muss ich mich wieder anmelden.Das diese Arbeit nur auf einen Tag fällt ist nunmal so.Es ist aber immer eine Neue Arbeit und alles andere als ein Regelmäßiger Nebenverdienst.Keine ahnung wie das bei deinem Freund und der Montage ist,wobei der ja Krankenverischert sein dürfte,eine DURCHGEHENDE Beschäftigung hat und sich jederzeit normal und ohne schwirigkeiten arbeitlosen melden könnte sobald er diesen SICHEREN und DURCHGEHENDEN Job verliert oder...?*Plonk*

Wir können jetzt gerne ne Diskussion darüber anfangen was fair und was nicht fair ist,aber ne hilfreiche Antwort darüber was möglich und nicht möglich ist wäre mir lieber.Vor 4 Jahren ging das mit dem an-und abmelden noch,da war ich auch mal arbeitlos,hatte im ganzen Jahr allerdings nur einen einzigen Drehtag(!)...

P.s und das von einem Moderator*Kopfschüttel
Hab niergends in den Forenregeln gelesen,dass man einen gewissen Einkunftssatz nicht überschreiten darf,wenn man hier Fragen zum Alg I hat.Entschuldige bitte,dass ich nicht ERST in HartzIV abrutsche und DANN erst an die Zukunft denke...Tut mir wirklich leid...

Geändert von Schauschi (17.08.2008 um 15:25 Uhr)
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  #4  
Alt 17.08.2008, 15:19
Schauschi
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Hat sich erledigt,danke...Habs jetzt rausgefunden...
@Wolf,ich suche keine Möglichkeit,sondern es ist gesetzlich so geregelt...
Das schlimmste was sein kann ist,dass ich nur Teilzeitarbeitlos bin,d.h Anspruch auf 6 statt 12 Monate habe...Das glaube ich aber nicht,da ich wie schon erwähnt auch mal mehrere Monate keinen Job haben kann...
D.h wenn ich nen Drehtag habe bin ich nicht mehr arbeitslos weil ich angestellt bin(mit allen Abgaben,sozialversicherung usw...) und bekomme für diesen Tag kein ALG.Danach bin ich wieder Arbeitslos und be4komme ganz normal ALG 1...
Gesetzlich ist das eben so geregelt

Aber anstatt zu helfen, immer erstmal den ganz Schlauen raushängen lassen gelle...
Top Wolf!!!!!
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