Selbstständigkeit und ALG 1
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Selbstständigkeit und ALG 1

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  #1  
Alt 30.06.2010, 23:43
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leuchtkraft befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Selbstständigkeit und ALG 1


Hallo Beraterin und die, die gerade besser informiert sind!

Folgendes Problem tritt in in meinem Umfeld (Freiberufler mit stark schwankenden, geringen Einkommen) des öfteren auf:
1. Leidliches Auskommen in der Selbstständigkeit.
2. Einzahlung in Freiwillige Weiterversicherung in Arbeitslosenvers.
3. Arbeitslosmeldung
4. 14 Stunden Nebenerwerb
5. Angeben der Einkünfte
6. Ziel: So schnell wie möglich wieder auf eigene, aber eben selbstständige Füße kommen. u.a. auch deswegen, weil dies schneller und erfolgversprechender ist, als Stellensuche in schwer vermittelbaren Jobs oder mit über 45 Jahren

Die Frage: Kann man das bei der Beratung im Arbeitsamt ehrlich sagen oder muss man "so tun" als würde man unbedingt und sofort jede beliebige Stelle annehmen wollen, weil sonst kein Geld gezahlt wird.

Dankbar für leuchtkräftige Tipps

lk

Geändert von leuchtkraft (30.06.2010 um 23:46 Uhr)
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  #2  
Alt 04.07.2010, 19:10
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Standard AW: Selbstständigkeit und ALG 1

Bei Inanspruchnahme von ALG I muss die betreffende Person auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sein.

Jeden x-beliebigen Job muss sie nicht annehmen, siehe hier (der Paragraph entstammt dem SGB III und gilt nicht für ALG II-Empfänger):

SGB 3 - Einzelnorm

Außerdem können berufliche Ziele mit dem Vermittler besprochen werden. Dazu zählen auch Ziele in Selbstständigkeit.

Für ALG I-Empfänger gibt es auch die Möglichkeit, einen Existenzgründungszuschuss zu beantragen, siehe hier:

Existenzgründung - www.arbeitsagentur.de

Allerdings gibt es diesen Existenzgründungszuschuss nicht für eine bereits bestehende Selbstständigkeit. Es ist auch möglich, dass es ihn nur für die erste Existenzgründung gibt. Da müsste die betreffende Person sich mal erkundigen.

Wenn es den Zuschuss auch für weitere Gründungen geben kann, dann nur für neue Vorhaben. Außerdem muss dafür ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Eine fachkundige Stelle muss das Gründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Wenn die betreffende Person bereits mit einer Selbstständigkeit gescheitert ist, dürfte es - falls der Zuschuss für eine weitere Gründung noch beantragt werden könnte - entsprechend schwieriger werden, von der Tragfähigkeit des neuerlichen Vorhabens zu überzeugen.

Ansonsten sind eine vereinbarte Menge an Bewerbungen nachzuweisen und ab und zu Bewerbungen auf Stellen, welche die Arbeitsagentur vorschlägt, abzusenden.

Ich rate jedoch dazu, lieber zweigleisig zu fahren - also nicht nur eine Selbstständigkeit, sondern auch eine Arbeitsstelle anzustreben. Warum sollte die betreffende Person nicht versuchen, eine für sie gute und geeignete Aufgabe bei einem Arbeitgeber zu finden? Mit über 45 Jahren sind die Chancen zwar deutlich geringer, liegen aber keineswegs bei Null.

In den bisherigen Monaten dieses Jahres haben zwei Personen aus meinem Bekanntenkreis im Alter von über 45 Jahren eine für sie sehr gute Arbeitsstelle (unbefristet, mit den gewünschten Aufgaben und dem gewünschten Gehalt) bekommen.

Das wäre sicher eine bessere Lösung als eine wackelige Selbstständigkeit. Und einige Versuche ist es ganz sicher wert.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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  #3  
Alt 06.07.2010, 11:05
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Standard AW: Selbstständigkeit und ALG 1

Liebe Melete,

vielen Dank für deine umfassende Antwort!

Herzliche Grüße

Leuchtkraft
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