Sorge über Sperrfrist unbegründet ?
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Sorge über Sperrfrist unbegründet ?

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  #1  
Alt 01.06.2008, 10:27
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Standard Sorge über Sperrfrist unbegründet ?


Hallo zusammen,

ich hoffe, daß mir hier jemand die Sorge nehmen kann...

Nun: ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag für eine Teilzeitbeschäftigung bis Ende Juni 2008, habe mich vor Ablauf nicht arbeitslos gemeldet, da mit dem Arbeitgeber bereits eine Weiterbeschäftigung mit Aufstockung meiner wöchentlichen Stundenzahl vereinbart war.

Ende April bekam ich die Kündigung, da ich voraussichtlich längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt sein würde.

In der Arbeitsbescheinigung steht ja nun nicht 'betriebsbedingte' Kündigung, oder ?
Gibt es jetzt unangenehmes Nachhaken der Arbeitsagentur beim Arbeitgeber oder vielleicht sogar eine Sperre wegen dem befristeten Vertrag ??

Vielleicht weiß hier jemand Rat. Ich wäre für Antworten dankbar.
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  #2  
Alt 01.06.2008, 12:05
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Zitat von mata Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich hoffe, daß mir hier jemand die Sorge nehmen kann...

Nun: ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag für eine Teilzeitbeschäftigung bis Ende Juni 2008,
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss nicht gekündigt werden, dieser endet durch Zeitablauf.

habe mich vor Ablauf nicht arbeitslos gemeldet, da mit dem Arbeitgeber bereits eine Weiterbeschäftigung mit Aufstockung meiner wöchentlichen Stundenzahl vereinbart war.
Wenn du dich nicht zeitig arbeitsuchend nach § 37 b SGB III gemeldet hast, erhälst du bei Leistungsanspruch auf ALG I eine einwöchige Leistungssperre.

Ende April bekam ich die Kündigung, da ich voraussichtlich längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt sein würde.
Ist die Kündigung im Kündigungsschreiben begründet worden oder muss die Kündigung nicht begründet werden (Minibetrieb, Probezeit ...)?

In der Arbeitsbescheinigung steht ja nun nicht 'betriebsbedingte' Kündigung, oder ?
In der Arbeitsbescheinigung müsste das drinstehen, was im Kündigungsschreiben steht ...

Gibt es jetzt unangenehmes Nachhaken der Arbeitsagentur beim Arbeitgeber oder vielleicht sogar eine Sperre wegen dem befristeten Vertrag ??
Die Arbeitsagentur wird prüfen, ob schuldhaftes Verhalten vorliegt, also versicherungsschädlich gehandelt wurde.

Vielleicht weiß hier jemand Rat. Ich wäre für Antworten dankbar.
Bitte beachten: Wenn du krank in die Arbeitslosigkeit gehst, hast du keinen Anspruch auf ALG I / ALG II. Erst wenn du Leistungen beziehst und dann erkrankst, dann wird 6 Wochen lang trotz Krankheit geleistet.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 03.06.2008, 17:16
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Danke für die prompte Antwort.

Der Vertrag ist vor Ablauf gekündigt worden, habe ich wohl nicht erwähnt.

1 Woche Sperrzeit haut eine ja nicht gleich um. Das ginge ja noch.
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