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#1
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| Ich habe gleich mehrer fragen habe am Sonntag(mein letzter tag der Probezeit) meine Kündigung in der Probezeit bekommen sie begründern es damit das ich nicht für die Stelle geeignet sei! Jedoch räumen sie mir eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ein.. Was ich nicht im geringsten nachvollziehen kann da ich eigentlich nur eine Frist von 14 Tagen hätte.. Ich sehe mich auch als geeignet für die Stelle habe immerhin alleine in meiner Abteilung(4Maschinen) gearbeitet und dabei war ich nicht schlechter als die die schon über ein Jahr da waren... Jetzt kommt mein eigentliches Problem ich habe den ganzen Monat März schon einmal Arbeitslosengeld bezogen diese war allerdings viel zu niedrig nur 475€ ich weiss überhaupt nicht wie ich davon leben soll.....(wird dieses neu berechnet?) Meine letzte frage ist kann der Arbeitgeber diese Soziale Auslauffrist in eine normale abändern... Wenn ich z.B öfter Krank bin??? |
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#2
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| Wenn Du im März ALG1 Bezogen hast ,wie lange war deine Anspruchsdauer?? Ich gehe mal von 12 Monaten aus,D.h. Du hast noch 11 Monate Anspruch und bekommst in dieser zeit das gleiche Geld wie im März. Neuen Anspruch erreichst Du erst wieder wenn du in 2 jahren360 SV Pflichtige Arbeitstage hast. Wenn Du das ALG 1 Beziehst dann stelle beim für dich zuständigem Job-Center(ARGE) einen Antrag auf ALG2,du bekommst dann den Rest der zu deinem Lebensunterhalt fehlt von der Arge. Arbeitslosengeld, ALG I 1 wer-weiss-was | "ALG 1 und ALG 2 gleichzeitig" | aus Forum Arbeits- und Sozialamt Stelle den Antrag frühzeitig.. Gruß aus Dortmund Zu deiner zweiten Frage kann ich Dir leider keine Auskunft geben,aber da wirst Du sicher noch ne Antwort bekommen Hier kannst Du noch ausrechnen,was Dir an ALG2 zusteht http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv...2-rechner.html Geändert von tyron01 (22.12.2008 um 12:30 Uhr) |
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#3
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Wenn du in der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist hast und dein AG kündigt dich aber freiwillig mit einer Frist von 2 Monaten dann ist das doch gut für dich. Du bekommst noch 2 Monate das Geld und findest bis dahin viell. was neues. Aber bist du dir auch sicher das die Kündigung dir noch innerhalb der Probezeit zugegangen ist? Wann hast du dort angefangen, wie lange ist laut Vertrag deine Probezeit und wann ist dir die Kündigung zugegangen? Geändert von Tobias_Personal (22.12.2008 um 11:56 Uhr) |
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#4
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| Das ALG1 Wird nicht neu Berechnet,das erst wenn Du eine neue Anwartschaft erreicht hast. Beispiel:Berechnung Arbeitslosengeld 1 - Jurathek Forum Ein Neuanspruch ist entstanden, wenn du in einem Zeitraum rückwirkend von zwei Jahren (das ist die Rahmenfrist, § 124 SGB III) vor der Alo-Meldung mindesten 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst. Die Rahmenfrist reicht aber nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist, die bereits zu einem Anspruch geführt hatte, hinein (dürfte logisch sein, sonst wird sie ja doppelt gezählt).Ich Denke das ist zutreffend für Dich.. April.08-Februar.09 -macht 10 Monate,somit keine neue Anwartschaft erworben,also Wiederbewilligung des noch vorhandenen Anspruchs. Und wie gesagt schleunigst Arbeitssuchend melden und gleichzeitig Antrag auf ALG2 stellen.. Geändert von tyron01 (22.12.2008 um 12:23 Uhr) |
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