Sozialversicherungspauschale
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Sozialversicherungspauschale

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  #1  
Alt 22.07.2008, 16:33
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arnie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Sozialversicherungspauschale


aus dem Bewilligungsbescheid des AA entnehme ich, dass vom Bemessungsentgelt eine Sozialversicherungspauschale von 21% (=AN-Anteil für KV/PV/RV/AV) abgezogen wurden. Eigentlich wäre der korrekte Anteil derzeit bei 20,37% ... aber darum geht es mir nicht bei meiner Frage.

Vielmehr bin ich bei der Recherche bei der AA auf folgende Aussagen zu den Themen "krankenversicherung und Pflegeversicherung" und "Rentenversicherung" gestossen:
.... Die Kranken-/ Pflegeversicherungsbeiträge für Pflichtversicherte werden in voller Höhe von der Agentur für Arbeit getragen ....

Krankenversicherung und Pflegeversicherung - www.arbeitsagentur.de

.... werden die Rentenversicherungsbeiträge allein von der Agentur für Arbeit getragen ....

Rentenversicherung - www.arbeitsagentur.de

Diese Angaben "in voller Höhe von der Agentur" und "allein von der Agentur" sagen doch eindeutig aus, dass die Agentur sowohl den AG- als auch den AN-Anteil dieser Beiträge übernimmt.

Dann dürfte aber nicht der Abzug der Pauschale von 21% erfolgen, oder ?

Bevor ich die AA dazu frage, möchte ich erstmal eure Meinung hier im Forum lesen.
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  #2  
Alt 23.07.2008, 18:30
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arnie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Abzug der SV-Pauschale Ja oder Nein ?

offensichtlich weiss niemand so Recht etwas mit meiner Frage anzufangen ... darum stelle ich sie anders.

Hat jeder von euch, der schon mal arbeitslos war oder gerade ist, diesen Abzug von 21% für die SV-Pauschale oder gibt es jemand, der keinen oder einen geringeren Abzug hatte ?

Danke.

arnie
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