sperre 1 woche
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


sperre 1 woche

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 16.12.2009, 12:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
pokerface1979 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard sperre 1 woche


hallo,

ich habe eine frage, meine freundin hat eine sperre von 1 woche bekommen!

ihr vertrag lief aus, aber es wurde vom arbeitgeber mündlich vereinbart, dass sie 1 monat paussieren muss und dann einen neuen arbeitsvertrag bekommt!
leider hat sie 3 tag zu spät sich arbveitslos gemeldet!

hat ein widerspruch chancen gegen diese sperre?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 16.12.2009, 12:50
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von pokerface1979 Beitrag anzeigen
hallo,

ich habe eine frage, meine freundin hat eine sperre von 1 woche bekommen!

ihr vertrag lief aus, aber es wurde vom arbeitgeber mündlich vereinbart, dass sie 1 monat paussieren muss und dann einen neuen arbeitsvertrag bekommt!
leider hat sie 3 tag zu spät sich arbveitslos gemeldet!

hat ein widerspruch chancen gegen diese sperre?
Nein: siehe § 38 SGB III; § 144 SGB III

SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 16.12.2009, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
pokerface1979 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Danke für die Antwort.
Leider eine schlechte Nachricht. Ich werde trotzdem Widerspruch einlegen, weil ich das als ungerecht empfinde.

Ich bin nicht arbeitssuchen sondern nur einen Monat arbeitslos und bekomme im Januar meinen unbefristeten Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber.
Ich habe sogar eine Einstellungszusage beim Arbeitsamt vorgelegt und mir wurde mitgeteilt das ich keine Arbeitsvermittlung benötige.
Also bitte für was die Sperre?

Als ich den Herrn in der Leistungsabteilung nach einer Begründung der einwöchigen Sperre fragte, bekamm ich die Antwort, dass es ja sein könnte das mein Arbeitgeber plötzlich Insolvenz anmeldet oder der Staat beschließe das Unternehmen müsse schließen, dann hätte ich ja keine arbeit mehr.
Das ist doch eine super Begründung!

ciao
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 16.12.2009, 16:05
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Es gibt den § 38 SGB III, früher § 37 b SGB III.

Der Sinn und Zweck dieser §§ war und ist, Arbeitsuchende so früh wie möglich zu betreuen und in Arbeit zu vermitteln, damit die Inanspruchnahme von Leistungen so gering wie möglich bleibt und damit die Kassen geschont werden.

Leider waren und sind diese §§ eher wenig bekannt, so dass ständig gegen diesen jetzt aktuellen Paragraphen § 38 SGB III verstossen wird. Die Folge daraus ist, dass die Agentur massenhaft sanktioniert und damit natürlich erhebliche Mittel einspart. 1 Woche Sanktion hört sich nicht viel an, entspricht aber 1/4 eines Monats Arbeitslosengeldes. Das sind Millionenbeträge.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 16.12.2009, 16:07
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hast du bereits eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?

Wenn ja, was steht drin? Musst du dich lt. EGV bewerben?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 16.12.2009, 16:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
pokerface1979 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Aber ich versteh jetzt auch nicht genau was du meinst.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 16.12.2009, 16:52
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von pokerface1979 Beitrag anzeigen
Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Aber ich versteh jetzt auch nicht genau was du meinst.
Wenn du ALG I beziehst, bist du verpflichtet, mit der Agentur eine Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen und Eigenbemühungen nachzuweisen.

SGB 3 - Einzelnorm

Solltest du also noch eine EGV abschliessen, so musst du diese Vereinbarung erfüllen und ggf. Bewerbungsbemühungen nachweisen. Tust du das nicht, könnte es zu Leistungsrückforderungen kommen. Schau bitte nach, welche Papiere, Formulare und Hinweisblätter du von der Agentur bekommen hast.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 16.12.2009, 20:08
Profi
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 214
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 12 Beiträgen
Benutzerfreundlich ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Eine Eingliederungsvereinbarung

Tja, diese Vereinbarungen, sind immer gern zu unterschreiben.
Wenn man eine Unterschrift nicht leistet, dann gibt es auch kein Geld.

Zudem muss man sich unbedingt an alle Abmachungen halten.
Man ist praktisch für jede mögliche Arbeit vorgesehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt Sonica Kündigung 5 25.11.2011 11:03
Aus der Sperre, in die Sperre? Fred85 Arbeitslosengeld ALG I 6 19.05.2009 13:43
Welche Gründe um keine AA Sperre zu bekommen ? Kristin1980 Kündigung 1 04.10.2008 14:51
ALG1 3 Monate Sperre? wiesecker Arbeitslosengeld ALG I 1 14.04.2008 17:52




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.