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#1
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| Hallo Leute, ich habe mit Attest aus gesundheltlichen Gründen meinen Job selbst gekündigt, in dem ich fünf Jahre gearbeitet habe. Jetzt habe ich mich arbeitslos gemeldet und habe vom AA diverse Unterlagen mitbekommen. In einem Fragebogen des AA steht jetzt die Frage, was ich zur "Abwendung der Arbeitsaufgabe" hätte machen können, also was ich versucht hätte, bei meinem Arbeitgeber zu erreichen, damit er mir einen anderen Job innerhalb der Firma zuweist. Die andere Möglichkeit wäre zu sagen: Nein, ich habe nichts versucht, und zwar aus folgendem Grund:. Ich möchte aber nicht in dieser Firma bleiben, weil es mich krank gemacht hat und fast depressiv. Aber es ist auch nicht so, dass ich jetzt klagen könnte oder Abfindungen einfordern könnte. Es ist subtiler. Ich möchte eigentlich nur noch weg und mir was anderes suchen. Ich habe gerade die Befürchtung, dass ich das dem AA nicht wirklich plausibel machen kann und es damit vielleicht doch eine ALG-Sperre gibt. Hat jemand eine Idee? Wäre sehr dankbar. VG Leerdammer |
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#2
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| Ich befürchte, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Man sollte niemals eine Eigenkündigung vornehmen, wenn man dann auf Arbeitslosengeld ALG II angewiesen ist. Eigenkündgungen sind immer vorhermit der Agentur oder Arge zu besprechen. Über den eigentlichen Befund hinaus könnte man die psychische Belastung darstellen, die ein Verbeiben in diesem Unternehmen unmöglich macht, wenn man die Fluktuation im Unternehmen darstellen kann und die Agentur für Arbeit /Arge-Jobcenter das an Hand eigener Daten nachprüfen kann, wäre das hilfreich.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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