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#1
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| hi, hab mal nen kleine frage: Folgender sachverhalt.Nach meiner Lehre die 3,5jahre ging,war ich 1,5monate arbeitlos und hab nen mini alg1 bekommen.dann bin ich zum bund bis 31.12.07.dann war ich den januar arbeitslos und im feb. hab ich angefangen zu arbeiten.habe einen befristeten vertrag bekommen,auf 12monate.diesen habe ich zum 24.05.08gekündigt und am 25.05.08 bei einer firma begonnen wo ich das doppelte verdient habe.nun läuft mein vertrag zum 31.01.09 aus und wird leider nicht mehr verlängert,zwecks wirtscahftlicher lage bla bla bla. bekomme ich eine sperre?! gruss joe Geändert von Franky (13.01.2009 um 08:11 Uhr) |
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#2
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| kann ich mir nicht vorstellen, dass du ne Sperre bekommst. du hast ja dein letztes Arbeitsverhältnis nicht durch eigenes Verschulden beendet. Dass du dein vorletztes Arbeitsverhältnis gekündigt hast um dein Einkommen zu verdoppeln darf dir nicht nachteilig ausgelegt werden. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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#4
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| hallo, erstmal vielen dank für die antworten,beruhigt mich ein wenig. wenn das amt jetzt sagt,ich bekomme eine sperre weil ich einen befristeten vertrag mit 12 monaten wegen eine neuen befristeten vertrag der nur knapp 8 montae ging bekomme,kann ich argumentieren das ich bei dem neuen das doppelte verdient habe und nur deswegen gekündigt habe?!gibt es dafür irgendwie eine gesetzlage?ich mein das würde doch jeder machen,habe beim 12 monatsvertrag 1000€ netto bekommen,bei dem anderen knap 1900€ netto. gruss joe |
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#5
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| hätte das auch so gemacht. Aber man weiss ja nie zu was besonders engagierte Sachbearbeiter der ARGE fähig sind. ![]() kannst nicht sagen, dass es vielleicht auch gesundheitliche Gründe gab den einen Job aufzugeben ? Oder aus Gründen der besseren Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes ?
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#6
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| hi, also würde beides zutreffen,da der alte job ca 18km weiter weg war und viel anstrengender vom körper her.bis jetzt hat das amt noch nichts diesbezüglich gesagt,die meinten wenn ich meine ganzen papiere zusammen hab soll ich mich im feb. melden!hätte da noch ne frage,ich bin ja ab dem 1.2.09 arbeitslos,wenn ich erst im februar die sachen abgebe,bekomme ich dann überhaupt rechtzeitig alg1 zum montasende?brauchen die nicht zig wochen für die bearbeitung?!!?!? gruss joe |
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#7
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| jetzt schon eine weitere Bewerbung zu schreiben. Die eigenständige Bemühung zur Arbeitssuche ist Pflicht eines Arbeitslosen. Arbeitslosengeld: Kanzlei Behrens Wenn du erst am 01.02.09 tatsächlich arbeitslos bist, dauert die Ausbezahlung des ALG 1 sowieso bis zum Monatsende. Denn ALG 1 wird erst am Monatsende ausbezahlt. Länger dürfte auch deine zuständige Agentur nicht brauchen. Gruss wellen
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#8
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| hi, vielen dank für deine antwort.naja hoffentlich packen die das dann mit der bearbeitung,ansosten wirds eng mit zahlungen(unkosten).hab jetzt schon mal 5 bewerbungen raus.hoffe natürlich das ich bis zum feb. ne neue stelle finde,damit ich nicht arbeitslos werde,aber zur zeit wie wir alle wissen ist es sehr schwierig. mfg joe |
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#9
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| Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen,das die bearbeitungszeit nicht mal eine Woche dauert,wichtig ist nur, das du Dir am besten sofort zum 1 Feb. einen Termin für die Antragsabgabe geben lässt,diese Trmine dauern meisten 2 Wochen,falls es geht lass dir am besten jetzt schon einen Termin geben,aber denk dran das du zum Termin alle Unterlagen vollständig haben musst...
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#10
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| hi, hatte auch schon überlegt einen termin zu machen,aber es wäre nicht sinnvoll,da ich die unterlagen noch nicht vollständig habe.von beiden betrieben habe ich die arbeitsbescheinigung noch nicht und die lohnsteuerkarte fehlt mir auch noch!werde aber trotzdem am 01.02 anrufen und nen termin machen,bis dahin müsste ich alles zusammen haben!hoffe ich! gruss joe |
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