| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe zum 31.08.11 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt um am 01.09.1 einen neuen zunächst für 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis anzufangen. Nach letztenendes nicht bestandener Prüfung wurde mir am 12.10.11 als alternative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Teilzeitjob (max. 30 h /Woche) in einer anderen Abteilung angeboten. Diesen habe ich im Hinblick auf zukünftige Arbeitslosengeldansprüche und wegen Problemen mit dem neuen Arbeitgeber (Kollegen und Arbeitregiem) abgelehnt. Hauptgrund für die Ablehnung war aber die Tatsache das sich mir kurzfristig die Möglichkeit bot ab dem 25.10.11 ein bis zum 31.12.11 befristetes Vollzeit Arbeitsverhältnis einzugehen. Vor dem Abschluss dieses neuen Arbeitsvertrages hab ich bei einem Gespräch mit dem nun alten Arbeitgeber eine sehr kulante Regelung bekommen, nach der ich bezahlt freigestellt werde und einen Aufhebuingsvertrag zum 24.10.11 bekomme. Durch interne Informationsprobleme erhielt ich aber kurz darauf eine Kündigung zum 04.11.11 und daraus resultierende Gehaltsrückforderungen wegen Fehlzeiten in Höhe von 657,- Euro. Das Problem mit der Rückforderung ist inzwischen zu meinen gunsten geklärt, denn ich habe die Firma in gutem Ton an ihre Abmachung erinnert. Ich habe inzwischen den verabredeten Aufhebungsvertrag bekommen. Meine Frage bezieht sich auf eine mögliche Sperre durch die Agentur für Arbeit. Ich habe ja sowohl Kündigung als auch Aufhebungsvertrag zur Hand und bis jetzt nur eine zur Kündigung passende Arbeitsbescheinigung (mit Minusbetrag im Oktober/November). Kann ich frecherweise die Kündigung vorzeigen und die zugehörige Arbeitsbescheinigung abgeben und der Agentur den Aufhebungsvertrag vorenthalten ? Bekomme ich mit Aufhebungsvertrag womöglich eine Sperre auch weil ich einen Teilzeitjob abgelehnt habe. Eigentlich könnte ich ja auch mit dem vorlegen des Aufhebungsvertrages nachweisen das ich eine Kündigung und die damit verrbundenen Gehaltsrückforderungen vermieden habe. Oder hilft mir der nachfolgende Arbeitsvertrag doch eine Sperre zu vermeiden ? Immerhin habe ich seit der eigenen Kündigung 4 Monate gearbeitet. Geändert von Tyrion (07.01.2012 um 08:04 Uhr) Grund: Korrektur |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du musst alle Karten auf den Tisch legen. Siehe § 60 SGB I SGB 1 - Einzelnorm Siehe § 312 SGB III SGB 3 - Einzelnorm Formular Arbeitsbescheinigung http://www.arbeitsagentur.de/zentral...cheinigung.pdf
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#3
| |||
| |||
| Das werde ich gewiss nicht tun wenn ich damit ins eigene Messer laufe. Ich bin prinzipiell ein ehrlicher Mensch aber die Praxis hat mir leider schon ab und an bewiesen, dass der Ehrliche immer der Dumme ist. Ich habe von einem Kollegen aus der letzten Firma gehört, dass man wenn man länger als ein viertel Jahr nach einer eigenen Kündigung gearbeitet hat keine Sperre von der Agentur bekommt. Auch habe ich inzwischen im Netz gelesen, dass dies ebenfalls der Fall ist wenn man mit dem Aufhebungsvertrag eine Kündigung abgewendet hat. Dies ist ja bei mir der Fall. Mit den Gehaltsrückforderungen ist dieser Weg der Einigung sicher auch nachvollziehbar. Das einzige was mir Sorgen macht ist der angebotene Teilzeitjob. Ich weiß ja nicht wie der gegenüber dem befristeten Job gewichtet wird. Ich könnte ja zumindestens dieses Jobangebot verschweigen. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Ich kann dir nur sagen, dass die Agentur für Arbeit kein Selbstbedienungsladen ist. ALG I ist eine Versicherungsleistung,und wenn man dich dabei erwischt, wie du den Laden betrügst, bist du reif. Und Die werden dich erwischen. § 397 SGB III Automatisierter Datenabgleich § 263 StGB Betrug
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Aufhebungsvertrag ohne spätere Sperre - gibs das? | JungeMutti | Kündigung | 1 | 18.02.2009 12:27 |
| Sperre durch Aufhebungsvertrag | Nightsurfer_1 | Arbeitslosengeld ALG I | 7 | 10.01.2009 17:46 |
| Sperre nach Aufhebungsvertrag wegen Mobbing? | Karl-Gustav | Kündigung | 5 | 15.11.2008 11:51 |
| Aufhebungsvertrag und Sperre!!! | LD999 | Arbeitslosengeld ALG I | 6 | 04.09.2008 18:25 |
| Sperre durch Aufhebungsvertrag, wer zahl die Miete? | marc23r | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 17.05.2008 12:31 |