| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich bin grad ziemlich ratlos. Ich habe eine Sperrzeit erhalten, da das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde. Zur Vorgeschichte: Ich war ein Monat bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Da sie mir keine passende Arbeitsstelle anbieten konnten erhielt ich die Kündigung. Am letzten Arbeitstag boten sie mir jedoch einen Job an. Deswegen wurde die Kündigung aufgehoben. Leider stellte sich heraus, dass der Job nicht zu mir passt auf Grund fehlender Ausbildung und meiner mangelnden Fähigkeiten. Daher sollte die Kündigung erneut ausgesprochen werden. Da die Firma jedoch keine Lohn mehr zahlen konnte/wollte und eine Kündigung durch vom Betriebsrat zugestimmt werden müssen wurde mir der Aufhebungsvertrag angeboten. Ich sah in diesem Augenblick nur das fehlende Einkommen und unterschrieb letzlich, ein Fehler. Gibt es eine Möglichkeit aus der Sperrzeit herauszukommen? Letztlich wäre die Kündigung auch ohne den Aufhebungsvertrag erfolgt. Vielleicht hat jmd. Erfahrungen gemacht. Wenn ich die Konsequenzen sehe schauen die nächsten drei Monate nicht sehr rosig aus. Ein geknickter Nightsurfer |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo und herzlich willkommen Nightsurfer, ... dass du hier einen Fehler gemacht hast muss ich dir nicht sagen, das weißt du mittlerweile selbst. Ich an deiner Stelle würde umgehend Wiederspruch zu diesem Bescheid einlegen, ich hoffe dass die Frist hierfür nochnicht verstrichen ist?!? Evtl. schaffst du es eine Bestätigung seitens deines ExAgs, möglicherweise unter Zuhilfenahme des Betriebsrates, zu erhalten in der ausgesagt wird dass du sowieso gekündigt worden wärst? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#3
| |||
| |||
| Den Arbeitgeber hab ich diesbzgl. schon angeschrieben. Die Sachbearbeiterin, bei der ich meine Unterlagen abgegeben hatte, hatte sogar telefonisch Rücksprache gehalten, um die Sachlage zu klären. Bei dem Gespräch wurde auch nichts von der Sperrzeit erwähnt. Nunja dann kam doch das Schreiben. Was ich auch interessant finde, in dem Schreiben wird damit argumentiert, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt wäre dadurch, dass der Arbeitgeber keine passende Stelle für mich hat. Ich verstehe nicht, wieso ich jetzt der Dumme bin und nichts verschuldet habe. Geändert von Nightsurfer_1 (09.01.2009 um 11:46 Uhr) |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hallo Nightsurfer, ...du warst einen Monat bei dieser Zeitarbeitsfirma beschäftigt, also sicherlich noch in der Probezeit. Da bedarf es keiner Rechtfertigung für eine Kündigung. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#5
| |||
| |||
| Danke für die Info, Wolf. Dadurch entfällt quasi auch eine Kündigsfrist oder sehe ich das falsch? Dass mit dem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist umgangen werden kann lassen sie in ihrem Schreiben auch anklingen, was somit auch wegfallen würde. |
|
#6
| ||||
| ||||
| ... eine Kündigungsfrist gibt es natürlich auch bei einer Probezeitkündigung. Lies in deinem Arbeitsvertrag nach was dort dazu steht. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#7
| |||
| |||
| ...toll eine Woche Kündigungsfrist in den ersten 3 Wochen.... |
|
#8
| ||||
| ||||
| Gehe bitte gegen die Sperrfrist vor. Dein Sachbearbeiter ist nicht die letzte Instanz, wende dich bitte an das Kundenreaktionsmanagement der deiner Agentur. Dass du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, ändert nichts am Gesamtergebnis, der Arbeitsplatz war verloren, du wärest so oder so gekündigt worden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt | Sonica | Kündigung | 5 | 25.11.2011 11:03 |
| Aufhebungsvertrag ohne spätere Sperre - gibs das? | JungeMutti | Kündigung | 1 | 18.02.2009 12:27 |
| Sperre nach Aufhebungsvertrag wegen Mobbing? | Karl-Gustav | Kündigung | 5 | 15.11.2008 11:51 |
| Aufhebungsvertrag und Sperre!!! | LD999 | Arbeitslosengeld ALG I | 6 | 04.09.2008 18:25 |
| Sperre durch Aufhebungsvertrag, wer zahl die Miete? | marc23r | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 17.05.2008 12:31 |