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#1
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| Hallo zusammen, das Thema ist sicherlich schon einige Male hier diskutiert worden, ich habe aber keinen passenden Vergleich auf meine Situation gefunden, deshalb muss ich das Thema noch einmal selber ansprechen. Also, von April 2007 bis Februar 2008 war ich über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt, vorher bezog ich Hartz IV. Bei der Zeitarbeitsfirma habe ich mangels Perspektive und geringem Gehalt gekündigt, bzw. einen Aufhebungsvertrag erwirkt. Es folgte dann ein nahtloser Übergang zu einer anderen Zeitarbeitsfirma, bei der ich bessere Chance sah und auch das Gehalt größer war. Ich muss nun aber fetstsellen, dass ich der Arbeit dort nicht gewachsen bin und ich mich hoffnungslos überfordert fühle. Dies führt auch bereits zu einer starken nervlichen Belastung, so dass ich das Arbeitsverhältnis zum Ende dieses Monates aufgeben werde, vermutlich wieder über einen Auhebungsvertrag. Dies geschieht nächste Woche. Rechtlich betrachtet habe ich ja wieder Anspruch auf ALG I, aber durch den Aufhebungsvertrag werde ich sicherlich einer dreimonatigen Sperre unterliegen. Frage: Wie kann ich weiterhin meine Miete bezahlen? Muss ich doch Hartz IV beantragen oder werden mir komplette Gelder gesperrt? Ich kann ja nicht von nichts leben und über eigene finanzielle Mittel verfüge ich so gut wie gar nicht. Danke für die Infos |
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#3
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| 30, aber ist es altersabhängig? |
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#4
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| Also: wenn du Anwartschaft auf ALG I erworben hast, kriegst du von der Agentur für Arbeit eine dreimonatige Leistungssperre, wenn du selber kündigst oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an dem Verlust deines Arbeitsplatzes mitwirkst. Wenn du dann im Sinne des SGB II "bedürftig" bist, kannst du ersatzweise ALG II beantragen. Du erhälst dann KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung) und den Regelsatz von 347€, den Regelsatz aber reduziert um 30%, weil die Leistungssperre aus ALG I in das ALG II als Sankton wirkt. Selber zu kündigen halte ich aber für eine falsche Taktik. Du arbeitest bei einer ZAF, d.h., du könntest deinen Boss bitten, dich von dieser jetzigen Arbeit abzuziehen und dir eine andere Arbeit zuzuweisen. Wenn das so nicht funktioniert, müsstest du auch mal ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit führen, um auszuloten, ob du selber kündigen darfst ohne Verhängung einer Sperrfrist. Sowas muss natürlich vorher geklärt werden und wenn man da auch gute Gründe vortragen kann, dann sollte man diese Chance nicht vertun.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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