Sperre für mögliche Arbeitslosigkeit in der Zukunft
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Sperre für mögliche Arbeitslosigkeit in der Zukunft

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  #1  
Alt 13.09.2011, 22:48
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Standard Sperre für mögliche Arbeitslosigkeit in der Zukunft


Hallo,

ich habe im Juli einen neuen unbefristeten Job angetreten und dafür meine alte, ebenfalls unbefristete, Stelle gekündigt. Zwischen Beginn meines neuen Jobs und Ende meines alten Jobs lagen 3 Tage, dafür soll ich nun 90 Tage Sperre bekommen und zwar für den Fall, dass ich in der Zukunft arbeitslos werden sollte!

Zu den Fakten: Ich habe zum 30.6. meinen alten Job gekündigt, der neue Arbeitsbeginn lag leider erst am 4.7. da man mich erst zum Montag einstellen wollte. Ich habe mich daraufhin beim Arbeitsamt gemeldet, da ich eine saubere Dokumentation im Bezug auf Rente etc. wollte. Mit ALG1 hatte ich gar nicht gerechnet, da ich ja selber gekündigt habe.

Nun bekam ich Post und einen Anruf vom Arbeitsamt. Man erteilt mir eine Sperre von 90 Tagen vom 1.7. - 29.9. da ich bewusst 3 Tage Arbeitslosigkeit verursacht habe. Nachdem wir ja schon Mitte September haben, war das für mich erst nicht so schlimm.

Der Hammer ist aber, dass man mir mitteilte, dass die Sperrzeit durch meine Arbeitsaufnahme unterbrochen wurde. Ich quasi erst 3 Tage (1.7. - 3.7.) abgebaut habe und die restlichen 87 Tage Sperre wirksam werden falls ich irgendwann in der Zukunft arbeitslos werden würde!

Hat jemand schon von so einem Fall gehört? Kennt jemand den Paragraphen dazu? Wenn man eine Sperre bekommt könnte man die ja so nie durch eine schnelle Jobsuche abwenden, sondern würde so oder so bestraft.

Vielen Dank für Eure Antworten!
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  #2  
Alt 14.09.2011, 11:25
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Standard AW: Sperre für mögliche Arbeitslosigkeit in der Zukunft

Ich gehe davonaus, dass die Vorgehensweise der Agentur für Arbeit formal korrekt ist. Es wäre allerdings netter gewesen, hätte man dich anlässlich deines Antrages auf Arbeitslosengeld /Arbeitslosmeldung auf die Folgen hingewiesen.

Hättest du dich nicht arbeitslos gemeldet, hätte dich die kleine Lücke im Rentenverlauf auch nicht umgebracht, so aber hast du deinen ALG I -Anspruch um 90 Tage geschmälert, was dich möglicherweise teuer zu stehen kommen kann, wenn du deinen neuen Job verlierst, denn du bist 90 Tage näher am ALG II bzw. an einer Eigenfinanzierung, so du keinen ALG II - Anspruch haben solltest.

Du könntest höchstens mal versuchen und nachfragen, ob du deinen ALG I - Antrag zurückziehen und den Tacho auf Null zurückstellen kannst.
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Alt 19.09.2011, 13:14
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Standard AW: Sperre für mögliche Arbeitslosigkeit in der Zukunft

Ich an deiner Stelle würd mal mit einem Anwalt sprechen. Ob er die Sperre verhindern kann weiß ich nicht, da das wohl rechtskonform ist, aber vielleicht kann er das Arbeitsamt zumindest überreden sie zu kürzen:

Zitat:
Verkürzung der Sperrzeit*
Von dieser Regelung wird abgewichen und die Sperrzeit von 12 Wochen verkürzt auf:
• (...)
• (...)
• 6 Wochen: Wenn die Sperrzeit von 12 Wochen für den Arbeitslosen, unter Beachtung der Umstände, die zur Sperrzeit geführt haben, eine besondere Härte darstellen würden. Hierbei bleiben aber die persönlichen sowie familiären Umstände des Arbeitslosen außer Betracht.
Denn 90 Tage wegen 3 Tagen Arbeitslosigkeit die du nur deswegen selbst verursacht hast, um eine neue Stelle anzunehmen (die du schon in Aussicht oder fix hattest), könnte ein Anwalt denke ich schon erfolgreich als besondere Härte auslegen...

Und damit könnte man vlt. auch argumentieren:

Zitat:
Keine Sperrzeit bei wichtigem Grund
Sperrzeiten werden nicht verhängt, wenn der Leistungsempfänger einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweisen kann und belegen kann, dass unter „Berücksichtigung der Gesamtumstände“ kein anderes Verhalten zugemutet werden konnte. Bei eigener Kündigung wäre beispielsweise Mobbing ein „wichtiger Grund“, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Bei dir:
Wichtiger Grund für die Kündigung: Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses
Kein anderes Verhalten zumutbar: Kannst ja schlecht an zwei Orten gleichzeitig sein und alten Arbeitsplatz kündigen und bei neuem anfangen dürfte bei den wenigsten ineinander über gehen, da hat man ja meistens Unterbrechung drin. Aber das kann ein Anwalt garantiert geschickter Formulieren als ich, sodass es sich auch wirklich überzeugend nach einem wichtigen Grund anhört...
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