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#1
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| Liebe Mitglieder, trotz ausgiebiger Recherche habe ich im Forum keine Frage auf meine Problemstellung gefunden. Ich habe meine Arbeitsstelle fristgerecht wegen der Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle gekündigt. Mein derzeitiges Arbeitsverhältnis (bestand 5 Jahre) endet am 31.03.. Aus betriebstechnischen Gründen beginnt mein neues Arbeitsverhältnis erst am 15.04.. 1. Ist es ratsam, mich arbeitssuchend / arbeitslos zu melden, obwohl ich wegen meiner Eigenkündigung wohl eine Sperrfrist von 12 Wochen bekäme? 2. Was passiert, wenn ich mich arbeitslos gemeldet habe, Sperrfrist verhängt wird, ich meine neue Arbeitsstelle antrete und diese innerhalb der Probezeit (z.B. wegen Krankmeldung) vom Arbeitgeber fristgerecht gekündigt wird. Bekomme ich dann trotz der zuvor eingetretenen Sperre dann sofort ALG? Gibt es da eine Mindestbeschäftigungsdauer? (Annahme: Am 2. Tag nach Arbeitsantritt melde ich mich krank mit AU für eine Woche, der AG kündigt mich fristgerecht bei Auslauf der AU) Ich möchte verhindern, dass ich trotz meiner "schuldhaften" Eigenkündigung Nachteile erfahre, wenn ich "schuldlos" wider Erwarten in meinem neuen Arbeitsverhältnis kurzfristig arbeitslos werde. Vielen Dank für Eure Antwort(en) im Voraus! |
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#2
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| Melde dich Arbeitslos...Dann beginnt deine Sperrzeit ab Tag der Arbeitslosmeldung...Melde dich Umgehend als Arbeitsuchend,,sonst gibt es noch 1 Woche Sperre wegen Verspäteter Arbeitslosmeldung... Wenn du am 15.04 deine neue Stelle antritts und du wirst dann gekündigkt,wird dein Restanspruch(11,5 Monate)bewilligt,,, Deine Sperrzeit wird dann nach hinten Verschoben... d.h. Du bekommst sofort nach Bewilligung dein Alg1 aber statt 11,5 hast du dann nur noch 9 Monate Anspruch... Mindestbeschäftigungsdauer gibt es nicht...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Also ich bin kein Experte, aber ehrlichgesagt würde ich auf die Arbeitslosmeldung verzichten, wenn du doch eh kurz Später auf der anderen Arbeit anfängst.... OK ein paar Tage ohne Geld, aber wenn du dich nciht arbeitslos meldest fällt auch die Eigenkündigung nicht ins Gewicht, solltest du dann von deinem neuen Arbeitgeber gekündigt werden, hast du somit auch keine Nachteile... Es geht mit den Sperrfristen jha vor allem darum das du nicht dem Staat absichtlich auf der Tasche liegen sollst. Wenn du das nciht tust, sondern einfach den Arbeitgeber wechselst, kann es dem Staat egal sein. Ich glaube eine Arbeitslosmeldung bringt dir in der Situation ncihts als Nachteile, udn 15 Tage wirst du schon überstehen können oder? Ahanit
__________________ Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele |
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#4
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| Hallo! Zitat:
In DE besteht eine Versicherungspflicht, wenn man dieser nicht nachgeht dann muss man mit Strafen und Nachzahlungen rechnen. Ich würde mich alleine schon wegen der KV arbeitslos melden. Sonst darfst du gleich die Hälfte des Monatsbeitrags (15 Tage) nachzahlen und das muss nicht unbedingt wenig sein. Falls ich falsch liege, möge man mich korrigieren, aber das ist das, was ich weiß. |
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#5
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| Es greift noch eine vierwöchige Nachversicherungsfrist aus dem alten Arbeitsverhältnis. Wie man sich verhalten soll, ist nicht ganz einfach zu entscheiden. Da der Arbeitsmarkt nicht stabil ist, neige ich auch zu der Ansicht, Arbeitslosengeld zu beantragen, folge also thyron's Meinung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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