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#1
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| Hallo @ alle. Ich bin neu hier und total verzweifelt. Habe eine Totalsperre erhalten und stehe jetzt vollkommen mittellos da. Ich soll meine geladenen Termine nicht eingehalten haben. Es hört sich vielleicht doof an, aber ich habe die Post nicht erhalten...wirklich. In dem ganzen Jahr, habe ich jeden Termin wahr genommen und werde mir doch nicht jetzt, kurz vorm Übergang zu ALG II selbst solche Schwierigkeiten zufügen, indem ich da nicht hingehe. Da ich in den nächsten Tagen zur Arge muß, weil ich wieder neu angemeldet wurde und der Antrag neu abgegeben werden muß, brauch ich einen Rat was ich tun könnte ?? Danke im voraus... |
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#2
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| Du beziehst z.Zt. ALG I und bist von der Agentur für Arbeit (Nicht: ARGE/Jobcenter) leistungsgesperrt worden? Grund: Nichtwahrnehmung von Terminen? Ist das so richtig? Dein ALG I läuft jetzt aus und du beantragst ab Datum Auslauf ALG I die andere Unterstützung ALG II? Dein Alter?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ja so ist es. Ich beziehe zur Zeit noch ALG I. Der Antrag für ALG II wird in der nächsten Woche abgegeben. Sorry, eine Frage, warum mein Alter ? Die Sperre wurde wegen nicht erscheinen zu den Termin, verhängt. Was kann ich denn nur tun ? Ich kann nicht mal meine miete bezahlen ?? PCMonster |
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#4
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| Zitat:
Du kannst auch alternativ sofort ALG II beantragen, hier wäre es natürlich hilfreich gewesen, dein Alter zu wissen. Über den § 22 SGB II wäre dann zumindest deine Miete gesichert: SGB 2 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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PCMonster (01.07.2009) | ||
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#5
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| Hallo nontestatum. Vielen, vielen Dank für Deine Antwort. Ich muß morgen zum AA , um mit dem neuen Antrag auf ALG I die Weiterbewilligung zu erreichen. Ich habe extra noch einmal meine ganze Post gesichtet. Ich habe keine dabei gehabt vom AA, zwecks Termin. Ich kann das auch nicht verstehen.... Ja, ich wurde aus dem Leistungsbezug rausgenommen, sprich, regelrecht abgemeldet. Das die Agentur es nachweisen muß, wusste ich garnicht. Muß ich da irgendwie einen Antrag oder ähnliches stellen, zur Überprüfung ?? Ich kann doch nicht einfach nur sagen, das sie es mir beweisen sollen, oder ? Ich bin 48 Jahre... irgendwie bin ich auch ein bischen sauer... Ich muß mich wegen jeder Kleinigkeit beim AA melden... Dort haben sie meine Tel.Nr. und private E-mail addi... Warum hat man da nicht versucht, mit mir Kontakt aufzunehemen ?? Dann wäre das alles nicht passiert... LG |
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#6
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| Zitat:
Beachte dabei, dass man dir keine Leistungssperren unterjubelt, die würden sich nämlich in Form einer 30%-Sanktion bei ALG II fortsetzen. Versuche auch zu ermitteln, ob in deinem Ort Post verschwunden ist und ob andere Personen ebenfalls betroffen sind. Anfrage beim zuständigen Dienst der Post bzw. beim Postdienstleister der Agentur für Arbeit. Vielleicht gibt es in deinem Ort ein örtliches Forum ("Dorftrompete"), wo man eine solche Frage auch einstellen kann.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Danke... Ich werd Morgen mein Glück versuchen... Mal sehen, was sich ergibt. Gruß |
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#8
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| Hallo nontestatum Ich war gestern in der Leistungsabtlg. vom AA. Habe erst mal eine Weiterbewillung erhalten. Jetzt habe ich noch eine Frage. Habe ich irgendwie eine Chance, eine Nachzahlung von dem Zeitraum der Sperrfrist zu erwirken ? Wenn ja, wie ? In der Leistungsabtlg. sagte man mir, das ich es mit meiner Arbeitsvermittlerin klären muß... Kannst Du mir da einen Rat geben, wie ich das machen muß ?? Danke.... |
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#9
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| Du gehst zu deinem persönlichen Ansprechpartner, das wird die Arbeitsvermittlerin sein, und sagst ihr klipp und klar, dass nicht du es bist, der nachweisen muss, dass Post nicht angekommen ist, sondern dass die Beweislast bei der Agentur für Arbeit liegt. Du verlangst eine Nachzahlung der Leistungen. Kann sich die Sachbearbeiterin dazu nicht entschliessen, verlangst du jemanden von der nächst höheren Authoritätsebene zu sprechen, Teamleiter etc. Beisst du auch da auf Granit, gehst du zum Rechtsanwalt. Der Fall ist eigentlich klar, zur Beweislastfrage gibt es Urteile.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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PCMonster (03.07.2009) | ||
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#10
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| Hallo nontestatum... , danke für Deine Antwort. Das was Du geschrieben hast, werde ich so ausführen..... Heute meinte eine Kollegin von mir, ich solle im negativen Fall gleich zum Sozialgericht gehen, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann. Ich wurde auch gefragt, ob da nicht erst eine Sanktion mit Leistungskürzung, hätte statt finden müssen ?? Gute Frage.... ich hab da keine Ahnung. Nun ja. Ich warte jetzt auf einen Termin bei meiner AV und werde sie auffordern mir darzulegen, wann und mit welchem Unternehmen mir die Post zugestellt worden sein soll. Gleichzeitig werde ich sie auffordern, einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen... Mal sehen , wie sie reagiert. Ansonsten werde ich sie gleich in Kenntnis setzen, das ich Klage erheben werde. Ich hoffe, dies ist die richtige Vorgehensweise... Gruß P.S. darf ich Dich weiterhin um Auskunft und Rat bitten ? |
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