Sperre trotz das man keinen Anspruch auf ALG1 hat?
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Sperre trotz das man keinen Anspruch auf ALG1 hat?

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  #1  
Alt 22.09.2009, 20:15
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Snow18 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Sperre trotz das man keinen Anspruch auf ALG1 hat?


hi,
kann man ein eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen, auch wenn man gar kein Arbeitslosengeld 1 bekommt?
danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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  #2  
Alt 22.09.2009, 20:46
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Zitat:
Zitat von Snow18 Beitrag anzeigen
hi,
kann man ein eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen, auch wenn man gar kein Arbeitslosengeld 1 bekommt?
danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jaaaa!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn du dich arbeitsuchend meldest ohne Leistungsbezug, dann schliesst die Agentur für Arbeit mit dir eine Eingliederungsvereinbarung ab. Darin sind vor allem deine Pflichten definiert, also z.B. wieviele Bewerbungen du nachweisen musst etc..

Verstösst du gegen die Eingliederungsvereinbarung, kann die Agentur dich für drei Monate von Ihren Leistungen ausschliessen.

Das ist eine neue Regelung ab 01.01.2009.

§ 37 SGB III



§ 38 SGB III

Zitat:
Im Übrigen kann die Agentur für Arbeit die Vermittlung einstellen, wenn der Arbeitsuchende die ihm nach Absatz 2 oder der Eingliederungsvereinbarung oder dem Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 3 Satz 4 obliegenden Pflichten nicht erfüllt, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Der Arbeitsuchende kann sie erneut nach Ablauf von zwölf Wochen in Anspruch nehmen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 23.09.2009, 12:10
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Snow18 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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okey!!!!!!!!!!!!:-)

aber kommt es auch zur Sperre wenn ich zur Zeit keinen Anspruch auf ALG 1 habe... einen Job annehme und diesen dann selbst kündigen würde?
(PS: hätte dann immer noch keinen Anspruch auf ALG 1, da Anwartschaftszeit nicht erfüllt wäre!)

danke!


**********KLASSE FORUM!************
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