sperre und miete
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sperre und miete

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  #1  
Alt 22.11.2009, 10:18
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osmanaj befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich sperre und miete


hallo.
hoffentlich bin ich hier richtig denn ich habe eine frage und zwar habe ich eine sperre von meinem arbeitslosem geld ab 26,11,2009 und jetzt weis ich nicht ob ich dadurch meine wohnung verliere die auch vom amt bezahlt wird kann mir da jemand helfen.

vielen dank
osmanaj
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  #2  
Alt 22.11.2009, 21:33
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Ich gehe davon aus, dass du ALG II (Hartz IV) beziehst und dass du unter 25 bist.

Das Arbeitsamt (korrekter: die Arge/Jobcenter) hat dir eine Sanktion verpasst.

1. Sanktionsstufe bei ALG II [unter 25]
kein Regelsatz ("Geld zum Leben") [100%]
jedoch wird die Miete und die Krankenversicherung nicht angetastet

Du hast aber das Recht, Lebensmittelgutscheine zu beantragen.


2. Sanktionsstufe bei ALG II [unter25]
keine Leistungen, auch keine Miete und keine Krankenversicherung
Krankenversicherung bis 23 über die elterliche Familienversicherung ODER nach Bewilligung von Lebensmittelgutscheinen.
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  #3  
Alt 27.12.2009, 19:05
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martina83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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also bei mir(26) damals 25 musste das damals geklärt werden hab dan hartz4 bekommen für den zeitraum aber kommt drauf an ob du über 25 bist weil bis 25 kannste ja bei den eltern wohnen außer es gibt proleme.und wieso bekommst du den dan keins mehr?weil sie müssen ja einen grund angeben.
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  #4  
Alt 27.12.2009, 21:29
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Zitat:
Zitat von martina83 Beitrag anzeigen
also bei mir(26) damals 25 musste das damals geklärt werden hab dan hartz4 bekommen für den zeitraum aber kommt drauf an ob du über 25 bist weil bis 25 kannste ja bei den eltern wohnen außer es gibt proleme.und wieso bekommst du den dan keins mehr?weil sie müssen ja einen grund angeben.
osmanaj hat in seinem Beitrag geschrieben, dass die Wohnungsmiete bereits vom "Amt" bezahlt wird, das bedeutet: Arge/Jobcenter = ALG II = Hartz IV.

Kritisch wird es also erst bei der zweiten Sanktionsstufe, da müsste dann ein Darlehen für die Mietzahlug beantragt werden.
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