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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich habe im Berufsförderungswerk in Köln eine Berufsfindungs-/Arbeitserprobungsmassnahme gemacht,weil die Rentenversicherung das von mir verlangt hat. Nach Ende dieser Massnahme wurde mir vom Berufsförderungswerk und von der Rentenversicherung eine Umschulung zum Industriekaufmann angeboten. Zur Zeit beziehe ich ALG 1. Ich soll vor Beginn der Umschulung eine Rehavorbereitungsmassnahme machen,daß im Oktober anfängt und drei Monate dauert. Unmittelbar im Anschluß daran soll dann im Januar 2010 die Umschulung beginnen. Ich möchte aber vor Beginn der Umschulung eine vorbereitende kaufmännische Qualifizierung (Office-Paket,also ECDL) machen,daß ich auch in Eigenfinanzierung durchführen würde. Im Berufsförderungswerk,wo die Umschulung stattfinden soll,findet diese Qualifizierung nicht bzw.nicht in der Form statt. Diese Qualifizierung dauert insgesamt 5 Monate,so das ich erst anfang Juli mit der Umschulung beginnen könnte. Ich weiß ja nicht,ob die Rentenversicherung mein vorhaben dem Arbeitsamt mitgeteilt hat. Kann mir das Arbeitsamt das ALG 1 verweigern,wenn ich nicht im Januar 2010,sondern erst im Juli 2010 mit der Umschulung beginne? Normalerweise hätte ich bis Ende Juni 2010 Anspruch auf ALG 1. Ich habe am 28.09. einen Termin beim AA und weiß nicht,was mich dort erwartet und wie ich reagieren soll. |
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