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#1
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| Hallo! Ich bin 39 Jahre alt, komme aus ******* und bekomme ALG I. Ich bin seit 31.08.07 arbeitslos, habe aber von Mitte Januar bis Mitte März 08 befristet gearbeitet. Ich habe folgendes Problem: Über die Agentur für Arbeit habe ich einen Termin bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen (natürlich nicht das erste Mal). Allerdings haben sie mir beim Vorstellungstermin eine 3-monatige Fortbildung zur Fachkraft für Office Management in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit angeboten. Hierzu brauch ich einen Bildungsgutschein und die Zeitarbeitsfirma übernimmt die Kosten. Vom Prinzip her nicht schlecht.........Aber jezts kommts..........Ich muss mich der Zeitarbeitsfirma dann für 1 1/2 Jahre verpflichten. Ich habe da so ein schlechtes Gefühl bei. Wenn ich es nicht machen will, bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt? Und wenn, weiß jeman wie lange? Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben |
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#2
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| Also wenn es sich tatsächlich um eine Vertrags-Verpflichtung über 1 1/2 Jahre handelt kann es nach deinem geschilderten Sachstand nicht rechtmäßig sein. Dein Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit darf dich gar nicht ein solch "verpflichtendes" Arbeitsverhältnis vermitteln, da dich dieses Jobangebot sehr stark in deinen Persönlichkeitsrechten und in der freien Arbeitswahl hindern würde. Ich meine sogar das diese zeitlichen Vertragsverpflichtungen sowieso mal von einem Arbeitsgericht untersagt wurden, aber da bin ich mir nicht zu hundert Prozent sicher. |
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Lizzy1 (16.05.2008) | ||
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#3
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Lizzy1 (16.05.2008) | ||
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#4
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| Hm... Da bin ich noch gar nicht "drüber gefallen". Ich habe nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt. Dann erfahre ich mehr. |
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