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#1
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| Hallo, das Durchforsten des Forums hat mir bisher leider nicht weiterhelfen können, obwohl es bereits mehrere Beiträge zu dem Thema gibt. Mein letztes Arbeitsverhältnis wurde durch einen Auflösungsvertrag beendet (zum 30.09.09). Aufgrund dessen werde ich jetzt eine 3-monatige Sperre bekommen, die bis zum Ende des Jahres läuft. Wie wirkt sich das ganze denn nun auf Kranken- und Rentenversicherung für diese Zeit auf? Im Forum scheint Einigkeit zu bestehen, dass die Rentenversicherung nicht weitergetragen wird und ich mich selbst versichern müsste. Wie sieht das denn nun bei der Krankenversicherung aus? Wird dies nun für einen Monat ausgesetzt und dann weitergetragen oder wird das für die kompletten 3 Monate ausgesetzt? Der Bearbeiter meines Antrages konnte mir hierbei auch nicht weiterhelfen und meinte, ich soll den Bescheid abwarten. Nächste Frage. Ich hab mit der Ankündigung der Sperre bei der Arge einen Hartz-IV antrag gestellt, der mit 90%-Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, da meine Lebensgefährtin ca.150€ zuviel verdient. Der Berater meinte mir gegenüber, dass dann natürlich auch keine Versicherungsleistungen bezahlt werden. Mit der Ablehnung des Bescheides sollte ich nun allerdings wieder zur Agentur für Arbeit gehen und dort einen Antrag auf Bezahlung der Versicherungsleistungen stellen. Ist das wirklich möglich (mein Berater bei der Agentur für Arbeit das mit festgestellter Sperrung keinerlei Leistungen gezahlt werden). Ich bin für jede Hilfe oder Ratschläge dankbar. |
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#2
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__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Vielen Dank. Endlich eine klare Aussage zu dem Thema. |
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#4
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| Nichts zu danken..Gerne.. Alles gute....
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