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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich bin seit 1.1.09 arbeitslos. Nächste Woche beginne ich eine achtwöchige Weiterbildungsmaßnahme(Bildungsgutschein AA), die mich beruflich weiterbringen sollte. Jetzt bekomme ich vom Arbeitsamt Jobangebote von Zeitarbeitsfirmen. Ich würde die Weiterbildungsmaßnahme vorziehen, da sich meine Chancen dadurch wirklich verbessern. Wie kann ich diese Angebote ablehnen, ohne dass mir die angedrohte Sperre auferlegt wird. Genügt es auf die vom Arbeitsamt geförderte Maßnahme hinzuweisen, oder kann ich das sogar als Grund des nicht-bewerbens nennen. Meine Bewerbung soll direkt ans Arbeitsamt gehen. Viele Grüße Kako |
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#2
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| Hallo kako1811 Verstehe nicht warum die einen Bildungsgutschein genehmigen und dann aber Jobangebote unterbreiten bei denen du die Pflicht hast die anzunehmen wenn die zumutbar sind. Die wissen doch das die Weiterbildung bald beginnt. Von solchen Methoden hab ich schon gelesen und bei Freunden miterlebt. Mir drängt sich die Vermutung auf das das pure Absicht Schikane ist weil die wissen das derjenige lieber ablehnt als die Weiterbildung nicht zu machen. Dann haben die das Recht auf ihrer Seite und können das Geld zu kürzen. Mit dem Bildungsgutschein würde ich mal fragen gehen wie die sich das denken und was das soll. Das du die Weiterbildung machen willst und nicht ewig in einer Zeitarbeitsfirma versauern willst. Wie du jetzt reagieren sollst und ob das die gängige Praxis ist. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Habe jetzt erstmal per Fax Kontakt mit meiner Sachbearbeiterin aufgenommen, die lebt nicht unbedingt nach dem Motto "Arbeit geht vor Weiterbildung", was die einem sonst immer gern eintrichtern. Da hoffe ich jetzt mal auf Rückruf, und dass die mich unterstützt. Bin noch nicht verzweifelt genug, um bei einer Zeitarbeitsfirma anzufangen. Mal abwarten. |
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#4
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| Sage dann mal ob du Weiterbildung machen kannst. Müsste ja bald anrufen der 1.1. ist bald. |
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