Sperrzeit????
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Sperrzeit????

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  #1  
Alt 14.06.2008, 15:26
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Guten Tag,

hab da ma ne Frage, und zwar befinde ich mich momentan noch in Ausbildung. Hab die schriftliche Prüfung absolviert und Gott sei Dank auch bestanden. Nun hab ich von meinem Ausbildungsbetrieb erfahren, dass die mich übernehmen wollen, allerdings möcht ich net wirklich übernommen werden, da ich mit den dort herrschenden Verhältnissen net so recht klar komme. Es war schon ziemlich hart für mich, überhaupt die 3 Jahre durchzuziehen.......Was würde mir passieren, wenn ich das Angebot der Übernahme abschlage??? Ich fühle mich einfach nicht wohl in dem Aufgabenbereich, den ich dort übernehmen soll und zudem würde ich erhebliche Mehrarbeit leisten müssen, um die verlangten Aufgaben überhaupt erfüllen zu können....
Eine 40-Std.-Woche würde da net reichen, wohl eher ne 55-Stunden-Woche und das bei Frau und einem neugeborenen Kind..........
Mir wird schon ganz flau im Magen, wenn ich an Montag denke.....
Hab mich ja auch schon beworben und war bei einigen Zeitarbeitsfirmen, doch die melden sich ja auch nicht gleich, da ich mich erst für die Zeit nach meiner mündlichen Prüfung dort beworben habe. Würde das heißen, dass mir meine Leistungen gesperrt werden würden, wenn ich Nein sage???
Hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.......Danke schon mal vorab.

Gruß

Euro2008
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  #2  
Alt 15.06.2008, 07:35
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Du bist verpflichtet, Bedürftigkeit zu vermeiden.

Wenn du eine angebotene Stelle ausschlägst, verlierst du Einkommen und musst soziale Unterstützung beantragen.

Du würdest erhalten:

ALG I von der Agentur für Arbeit

und

ALG II von der ARGE/Jobcenter.

Jedoch würdest du sanktioniert werden. Bei ALG I bedeutet dies eine dreimonatige Leistungssperre

und bei ALG II eine dreimonatige Leistungsminderung bezogen auf deinen Regelsatz von 312€:
Bei Personen über 25 = 30% von 312€ = 94€
Bei Personen unter 25 = 100% von 312€ = 312€
Bei 100% könntest du aber Lebensmittelgutscheine beantragen.

Solltest du unter 25 sein, wäre eine schuldhafte Arbeitsaufgabe/Arbeitsablehnung auf keinen Fall zu empfehlen und unbedingt zu vermeiden.

Da du Familie hast, wäre ALG II deine Hauptunterstützung und du unterliegst dann dem SGB II.

Die ARGE würde dann von dir verlangen, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Das bedeutet schlussendlich, dass dein jetziger Arbeitsplatz sehr wahrscheinlich noch das kleinere Übel sein wird.

SGB 2 - Einzelnorm

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  #3  
Alt 15.06.2008, 08:50
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Standard hmmm...

Erst einmal danke nontestatum. Und was würde nach den 3 Monaten passieren???
Hätte ich dann Anspruch auf ALG I ???
Finds nur doof, dass man noch net mal mehr sein eigener Herr sein darf!!!!
Gibt es keine Möglichkeit der Sperrfrist zu umgehen? Ich meine ja nur, dass mein Familienleben auch darunter leidet. Mit mir ist kaum noch etwas anzufangen....bin auch schon fleißig dabei, mich zu bewerben.......

Gruß
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  #4  
Alt 15.06.2008, 17:59
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Wenn du dir keine weitere Sanktion einfängst, ist eine Sanktion nach drei Monaten beendet und du erhälst dein volles ALG I und die entsprechende Aufstockung mit ALG II.

Aber beide ALG - Varianten sind für dich keine Lösung, du bist relativ jung und im besten Schaffensalter, da wird man dir sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch bei der ARGE/Jobcenter Dampf machen und dir die letzten Jobs anhängen.
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  #5  
Alt 16.06.2008, 22:58
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Standard Danke @ nontestatum, allerdings.....

Hallo Nontestatum,

vielen Dank für die Aufklärung bezügl. Essensgutscheine und Hartz IV......
Nun mal etwas genauer zu meinem Familienleben:
Ich bin bereits über 25 und habe 2 Kinder, meine Lebensgefährtin is auch berufstätig, d.h. sie kommt nun ins 3. Lehrjahr.....also wie sollte ich dann mich mit der Situation zufrieden geben können???
Wir tun alles, was wir können, nur um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen...Soll sie extra wegen mir die bereits geleisteten 2 Jahre Ihger Ausbildung verschenken?????
Bereits ein Viertel Jahr nachdem mein zweites Kind geboren wurde, ging meine Frau wieder arbeiten......
Jetzt verlangt man von mir, dass ich in der vorgesehenen Abteilung, dass alles in 40 Std bearbeitet wird, was normalerweise ca. 55 bis 60 Stunden dauern würde...(Wochenarbeitszeit)
Muss dazu sagen, dass es ein kleiner Betrieb ist, in dem ich ausgebildet wurde und dass meine Lebensgefährtin im Verkauf arbeitet, was Arbeitszeiten bis 20 Uhr zu Folge hat.......Da meine Frau auch weiter auswärts arbeitet, wir beide keinen Führerschein haben und sie zumeist erst gegen halb zehn zuhause ist, wie soll es dann möglich sein, dass ich beispielsweise teilweise auch bis 19 oder 20 Uhr arbeite???? Mein Großer geht in den Kindergarten und der endet spätestens um 17 Uhr!!!! Mein Kleiner ist zwar die Arbeitszeit über bei der oma, allerdings auch nur bis 17 Uhr, wobei die oma bereits morgens schon um 6 Uhr auf der Matte steht........sind dies denn keine Speziellen Gründe, um mit der Stelle abzuschließen???? Wen ich ne geregelte Arbeitszeiut hätte, wär das alles kein Problem......Außerdem hat die Oma extra nen tagespflegekurs machen müssen, dass sie unsere Kinder überhaupt betreuen kann.......Was ist das denn für eine Philosophie von der heutigen Arbeitswelt???? Soll die Oma denn dann von 6 Uhr morgens bis 22 uhr abends auf unsre Kinder aufpassen?????
Oder sollte ich erst einmal das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen??? Was wenn die mich dann aufgrund der genannten Dinge rauswirft, wenn ich sage, dass ich es aus privaten Dingen nicht kann???? Auch ne Sperrzeit????
Falls ja, DANKE DeUTSCHE ARBEITSWELT !!!!!

Geändert von Euro2008 (16.06.2008 um 23:05 Uhr)
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  #6  
Alt 17.06.2008, 06:36
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Du erwähntest oben, dass du ein neugeborenes Kind hast...wie lange habt ihr die Elternzeit schon ausgenutzt? Ggf. wäre das eine Möglichkeit, die Sperre und die neue Abteilung zu umgehen. Denn auch als Vater kannst du in den Erziehungsurlaub gehen...ich würde mich da einfach mal beim Jugendamt oder wo auch immer erkundigen. Habe von Kindern etc. leider überhaupt keine Ahnung, aber den Erziehungsurlaub kann man dir nicht verwehren (wenn ich mich recht entsinne)...und wenn ihr z.B. noch ein Jahr übrig habt, kannst du dich in der Zeit ordentlich bewerben und es macht auch keinen "schlechten Eindruck" im Vergleich zu einem ausgeschlagenen Übernahmeangebot.

Liebe Grüße
Curly
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