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#1
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| Hallo, ich bin seit 6 Monaten arbeitslos und war bis vor einigen Tagen bei der Arbeitsagentur nicht arbeitslos gemeldet. Zuvor bin ich einschließlich mit meiner Berufsausbildung 20 Jahre durchgehend berufstätig gewesen. Nun habe ich sämtliche Unterlagen von der Agentur die ich abgeben muss. Ich bin in 21. Woche schwanger und habe trotzdem einen Vermittlungsgespräch bei der Agentur in einigen Tagen. Schön und gut, ich habe schon unschwanger keinen Job gefunden aber wenn die meinen... Nun frage ich mich ob für mich diese 12 wöchige Sperre (wegen eigener Kündigung) auch noch zählt? Ich meine, ich bin ja schon seit 6 Monaten ohne Bezug weil ich ja kein Einkommen hatte, wird diese Zeit mit angerechnet oder bekomme ich jetzt trotzdem eine dreimonatige Sperre verhängt? Also ich habe am 15.04.2009 meinen Job aufgeben und mich erst am 11.09.2009 arbeitslos gemeldet. Ab wann fängt diese Sperrfrist an? Am 16.04. oder am 11.09.? Ich habe bei meinem Besuch bei der Agentur ganz vergessen diese Frage zu stellen. Vielleicht kann mir hier jemand konkret eine Aussage dazu machen. Sollte ich für drei Monate gesperrt sein, so würde ich meinen Antrag (der hier noch liegt) auf ALG 1 bei der Agentur gar nicht erst stellen und mir dieses Rumgenerve dort nicht weiter antun und mich sofort bei der AfA abmelden. |
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#2
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| Die Sperre beginnt mit dem Tag der Arbeitslosmeldung.. In deinem Fall also am 11.09.2009
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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