Sperrzeit ALG I: Krankenversichert über den Ehemann?
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Sperrzeit ALG I: Krankenversichert über den Ehemann?

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  #1  
Alt 02.12.2010, 12:28
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Standard Sperrzeit ALG I: Krankenversichert über den Ehemann?


Hallo,

ich wollte noch mal mein Anliegen in die Runde werfen: ich werde kündigen und frage mich nun, ob ich mich in der Sperrzeit bei ALG I über meinen Mann krakenversichern kann? Wir sind in der selben Kasse.

Noch etwas: da mein Mann eine Stelle in einem anderen Bundesland bekommen hat und wir ein Kind haben, werden wir dorthin ziehen. Ist das ein trifftiger Grund für eine Kündigung, der mir evtl die Sperrfrist bei ALGI erspart?


Danke für die Hilfe,
Antonina
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  #2  
Alt 02.12.2010, 13:14
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Standard AW: Sperrzeit ALG I: Krankenversichert über den Ehemann?

Zitat:
Zitat von Antonina Beitrag anzeigen
Hallo,

ich wollte noch mal mein Anliegen in die Runde werfen: ich werde kündigen und frage mich nun, ob ich mich in der Sperrzeit bei ALG I über meinen Mann krakenversichern kann? Wir sind in der selben Kasse.

Bei einer Sperrfrist bist du über das ALG I trotzdem krankenversichert. Die KV ist von der Sperre nichtbetroffen.

Noch etwas: da mein Mann eine Stelle in einem anderen Bundesland bekommen hat und wir ein Kind haben, werden wir dorthin ziehen. Ist das ein trifftiger Grund für eine Kündigung, der mir evtl die Sperrfrist bei ALGI erspart?

Nicht unbedingt, denn das SGB III spricht auch von der Zumutbarkeit zeitweisen Getrenntlebens.

Danke für die Hilfe,
Antonina
Bitte führe vorher ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Die Agenturen haben einen kleinen Ermessensspielraum, diesen sollte man feststellen und sehen, zu was die Agentur bereit ist.
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  #3  
Alt 02.12.2010, 20:22
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Standard AW: Sperrzeit ALG I: Krankenversichert über den Ehemann?

Danke für die Antwort.
Du meinst also, ich kann also mit meinem Anliegen an die Agentur für Arbeit herantreten, da es da Ermessensspielraum gibt.
Wahrscheinlich werde ich mich erst an die Agentur an meinem jetztigen Arbeitsort wenden müssen, oder macht es Sinn sich gleich dorthi zu wenden, wo ich letztendlich hinziehen werde?
Grüße,
Antonina
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  #4  
Alt 06.12.2010, 12:58
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Standard AW: Sperrzeit ALG I: Krankenversichert über den Ehemann?

Grundsätzich ist die Agentur deines Hauptwohnsitzes zuständig. An diese solltest du dich wenden.
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