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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage, da ich darüber nichts im Internet nachlesen konnte.... Ist es möglich, dass die Arbeitsagentur Geld von einem zurückverlangen kann obwohl Ich schon wieder gearbeitet habe? Die Sperrzeit geht in meinem Fall bis zum 27.10.07 obwohl ich schon ab den 01.10.07 gearbeitet habe und somit mehr als 27 Tage keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur bezogen hatte. Die von der Arbeitsagentur sagten. "Es währe so Gesetz!" Kann die Arbeitsagentur mehr Geld wieder zurückholen als sie an mich Leistung gezahlt hat....das währe ja grässlich....sollte ich in diesem Fall einen Anwalt konsultieren? Vielen Dank ...ich bin sehr auf Eure antwort gespannt... Geändert von moog-kaskade (21.05.2008 um 19:34 Uhr) |
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#2
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| Da würd ich auf jeden Fall mal einen Anwalt konsultieren...ich finde das sehr nebulös. Was ich mir vorstellen kann: wollen die von dir die Versicherungsbeiträge für die Krankenkasse wiederhaben? Denn das wäre nachweislich das einzige Geld, was von der Agentur für Arbeit geflossen ist (bei einer Sperre bist du ja trotzdem krankenversichert). Für mich klingt das so ein bissle nach: Ich muss mein Finanzloch stopfen, gucken wir doch mal, wo wir Gelder einholen können. In Berlin hat mir schon eine Freundin erzählt, dass die hier überprüfen wollen, wer alles Dinge auf Kredit kauft, Schufa-Einträge hat (nicht, dass DIE das was angehen würde) bzw. wer solche schicken Sachen wie Erbschaften etc. abgegriffen und nicht gemeldet hat. Nu nehmen sie es scheinbar endgültig von den Toten. LG Curly |
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#3
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| Ich habe erstmal bei der Arbeitsagentur gegen das Schreiben einspruch erhoben. Ist seit einer Woche auf dem Prüfstand....Ich erwarte da aber keine Veränderung. Es geht hier um fast 1500 Euro die sie zurückverlangen obwohl ich ein mehrseitigen Brief mit vielen Gründen angegeben habe warum ich die Arbeit nach 2 Tagen wieder gekündigt habe. Beim Vorstellungsgespräch hat man mir schlichtweg falsche tatsachen erzählt und bei der Einarbeitung hat man mich angelächelt und gesagt dass sei gar nicht machbar. (Betrifft z. B. Arbeitszeiten) . Außerdem wurde das Arbeitsverhältnis in beiseitigem Einverständnis gelöst....Ich will mich ja nicht gänzlich vor einer Sperrzeit drücken....ich finde es nur nicht "ausgewogen"! Ach ja an Curly Berlin.....Vielen dank für die mühe....vielleicht meldet sich ja noch jemand der auch direkt in der Arbeitsagentur arbeitet und mir den "Fehler?" der Agentur bestätigen kann... Geändert von moog-kaskade (22.05.2008 um 09:55 Uhr) |
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#4
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| Außerdem wurde das Arbeitsverhältnis in beiseitigem Einverständnis gelöst.... Du hast trotzdem mitgewirkt, dass das Arbeitsverhältnis gelöst wurde und deshalb die Sperrzeit. Das einzige, wo es keine Sperrzeit gibt, ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Auch bei einem Aufhebungsvertrag gibt es eine Sperrfrist. In dem Schreiben muss doch eine Begründung stehen, wieso weshalb warum du das Geld zurück zahlen musst. Hast du dich bei Arbeitsaufnahme trotzdem ordentlich bei der Arbeitsagentur abgemeldet? Ich meine, 1500€ ist nicht gerade wenig. Klingt wie ALG I für einen Monat und das jemand von denen dachte, du hast es erhalten und will es nun zurück. Weißt doch, oft weiß bei den Ämtern die linke Hand nicht was die rechte macht. Also ich würde dir auch zu einem Anwalt raten. Oder versuch mal die Seite: Rechtsberatung vom Rechtsanwalt online frag-einen-anwalt.de
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| Zitat:
Bei deiner Schilderung kann man hierzu jedoch in keiner Form einen Hinweis geben. Wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, kann es nur daran liegen, dass du Leistungen bezogen hast, obwohl bereits eine Arbeitsaufnahme stattgefunden hat. Aber das müsste auch in dem Rückforderungsbescheid angegeben sein. Die Theorie mit dem KV/PV Beiträgen könnte zutreffen jedoch brtugen diese bestimmt nicht 1500,00 € :-) |
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