Sperrzeit bei Arbeitlosengeld
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Sperrzeit bei Arbeitlosengeld

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  #1  
Alt 21.06.2010, 08:29
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Hallo, ich hab ein sehr großes Problem! Ich hatte bis zum 19.03. einen Job. Der Vertrag wurde dort leider nicht verlängert. Hab mir dann neue Arbeit gesucht. Das war bei einer Zeitarbeitsfirma. Nach 3 Wochen habe ich gekündigt weil die Behandlung in der Firma sehr schlecht war. Wollte dann weiter ALG beziehen, hab aber sofort ne Sperrzeit von 12 Wochen bekommen. Es war das erste mal das ich selber gekündigt hab. Aber wie solls jetzt weitergehen? Bei der Bank bin ich schon im Minus, Alg 2 wird mir nicht bewilligt. Wie kann ich beim Arbeitsamt was erreichen?
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  #2  
Alt 21.06.2010, 13:49
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Zitat:
Nach 3 Wochen habe ich gekündigt weil die Behandlung in der Firma sehr schlecht war.
Eine Eigenkündigung wirkt sich immer schädlich auf das Arbeitslosengeld aus, es sei denn, es lägen wichtige Gründe vor.

Wenn du also sagst, dass die Behandlung in dem Unternehmen hundsmiserabel war, muss man eine Leistungssperre nicht hinnehmen. Die schlechte Behandlung sollte aber dann schon gravierend sein und auch nachweisbar sein, z.B. durch Zeugenaussagen und mittels Nachweis von Gesetzesverstössen durch den Arbeitgeber, z.B. Fürsorgepflichtverletzungen, Diskrimminierungen.

Wenn es nur darum geht, dass du gekündigt hast, weil dir das Unternehmen nicht harmonisch genug war, klebst du jetzt natürlich am Fliegenfänger.

ALG II kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für ALG II nicht gegeben sind, also z.B. genug Einkommen wegen Ehe oder Einstehungsgemeinschaft, Vermögen über der Schonvermögensgrenze.

Ein weiterer Grund wäre das Problem U25 (unter 25), da hagelt es gleich eine 100%-Sanktion bezogen auf den Regelsatz. Miete bliebe bei der 1. Sanktion unangetastet.

Man müste also wissen, warum ALG II abgelehnt wurde, die wichtigste Frage wäre: hast du einen richtigen Antrag gestellt und einen Ablehnungsbescheid bekommen oder hat man dich gleich im Büro mündlich abgewimmelt?

Was steht ggf. im Ablehnungsbescheid?
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  #3  
Alt 21.06.2010, 16:33
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Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Und da war die Behandlung in den jeweiligen Betrieben sehr schlecht. Man wurde beleidigent und herablassend behandelt. Hinzukommt das die Tätigkeiten körperlich sehr anstrengend, fast kaum zumutbar waren. Die Zeitarbeitsfirma selber wollte, das ich in Betrieben arbeite die weit weg waren, teilweise weit über 50 km.

Zum ALG II: Hab einen Ablehnungsbescheid bekommen. Bin unter 25. Der Antrag wurde abgelehnt aufgrund der "Vermögenslage" meiner Eltern. Diese haben im grunde selber nicht viel aber besitzen ein Haus (in dem wir Leben) und Land dazu.

Kann man da bei der Agentur nichts erreichen? Ich kann nichtmal tanken um mich ins Auto zu setzen und einen Job zu suchen bzw dahin zu fahren. Im Grunde genommen kann ich nichtmal Briefmarken kaufen um eventuelle Bewerbungen loszuschicken
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  #4  
Alt 22.06.2010, 00:12
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Ich gehe jetzt davon aus, dass du noch bei den Eltern wohnst.

Bitte deine Eltern um Hilfe, sie wären dazu im Sinne des SGB II sowieso verpflichtet.

Deine Bewerbungspflichten darfst du nicht vernachlässigen, sonst handelst du dir weitere Leistungssperren ein.

Die Bewerbungskostenerstattung dürfte von der Leistungssperre nicht betroffen sein.
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