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#1
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| Hallo, ich arbeite seit 1.10.2009 in einer neuen Stelle, also zur zeit noch in Probezeit. Die Arbeit belastet mich jedoch psychisch zu sehr (intensive soziale Arbeit mit psychisch Erkrankten Menschen), so dass ich mich zur Zeit gezwungen sehe zu kündigen. Eine andere Stelle habe ich trotz mehrfacher Bewerbungen noch nicht in Aussicht. Zur Zeit bin ich 2 Wochen von meiner Ärztin krank geschrieben, Erschöpfungssyndrom. Normalerweise bekommt man ja bei eigener Kündigung von der Agentur für Arbeit eine 12 wöchige Sperre beim ALG 1. Ich habe aber gelesen, dass aus schwerwiegenden persönlichen (also auch gesundheitlichen) Gründen davon abgesehen werden kann. Wie schwerwiegend müssen diese Gründe sein? Muss ich erst eine richtige Depression haben? Gibts da Erfahrungen? Habe gelesen, dass die Agentur ein Formblatt für Ärzte hat, in der eine ärztliche Empfehlung gegeben wird, die Stelle aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Hat da jemand Erfahrung mit? Muss ich dann evtl. auch nochmal zum Amtsarzt? Hat das evtl. andere nachteilige Folgen für mich? Welche Möglichkeiten bestehen in so einem Fall für einer Umschulung oder ähnliches? vg Flieger |
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#2
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| Du kannst mit der Agentur für Arbeit ein Gespräch führen und dir die Erlaubnis für eine Eigenkündigung holen, die nicht von einer Leistungssperre bedroht ist. Du solltest aber prüfen, ob dein Arbeitgeber dich anderweitig einsetzen kann, andere Dienststelle, andere Arbeit.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, habe heute bei der Agentur f A angerufen, die Frau am Sewrvice-Telefon hat mir mitgeteilt, dass darüber nicht die Arbeitsvermittlerin zuständig ist, sondern die Leistungsabteilung entscheidet. Bei der Sperrzeitprüfung kann mir dann ein Vordruck für ärztliche Rat zugeschickt werden. Sie meinte ein vorheriges Gespräch würde nichts bringen, da ich nur auch die gleiche Information bekommen würde. Was nun, soll ich trotzdem auf ein Gespräch bestehen? vg |
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#4
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| Die Auskunft kann nicht richtig sein. Die genannte Auskunft besagt sinngemäss, dass du kündigst und dann erst von der Agentur geprüft wird, ob eine Leistungssperre verhängt wird. Das heisst: du kaufst die Katze im Sack. Man hat dich am Telephon abgefertigt. Formuliere bitte einen Brief an die Agentur/Arge mit dem Inhalt, dass du auf Grund der belastenden Begleitumstände deinen Job nicht mehr ausfüllen kannst und die Agentur um Erlaubnis bittest, selber kündigen zu dürfen, ohne dass eine Leistungssperre verhängt wird. Du bittest um einen Gesprächstermin, um die näheren Einzelheiten zu besprechen. Vorher müsstest du noch feststellen, wer für dich zuständig ist: die Agentur für Arbeit oder die Arge/Jobcenter. Wenn du da wieder abgefertigt wirst, verlangst du den Teamleiter zu sprechen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Das ServiceCenter hat richtig entschieden. Die Vermittler können keine Auskunft zu so detaillierten Leistungsfragen geben. Melde Dich noch einmal über das Service Center und bitte um eine Leistungsberatung. Da wird dir ausführlich erläutert, wie Du Dich verhalten sollst. Das Formblatt zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat kannst Du Dir auch jetzt schon zukommen lassen und kannst es auch schon Deinem Arzt aushändigen. |
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#6
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| Hallo, ich habe bei Abbruch meiner Ausbildung durch gesundheitliche Schwierigkeiten(ernsthafte Rückenprobleme) eine 3 Monatige Sperre bekommen, der von der Arge angeordnete Arzt bestätigte auch noch, das ich nicht mehr in meinem ehemaligen Beruf tätig sein kann, ich konnte mir das damals nicht erklären, die 3 Monate habe ich überlebt und jetzt gehts wieder bergauf. |
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#7
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Wichtig ist, dass der Arzt Dir bereits während der Tätigkeit von dieser aus gesundheitlichen Gründen abgeraten hat. Das heisst, Du solltest Deinen Arzt vor der Kündigung wegen möglicher beruflicher Probleme konsultiert haben. Bei mir war es ähnlich, da ich als LKW-Fahrer sitzend meine Bandscheibe zu sehr belaste, die bereits geschädigt ist. Dieser Tip kam vom Bearbeiter aus der Leistungsabteilung. |
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#9
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| Hallo, hat bei mir relativ problemlos geklappt mit dem ärztlichen Attest, hab also keine Sperre bekommen. Um ne amtsärztliche Untersuchung bin ich bislang auch drumherum gekommen, weil ich gesagt habe, dass ich ja nur mit einer bestimmten Zielgruppe nicht arbeiten kann, weil mich das zu sehr belastet. Ja, das ärztliche Attest hatte ich kurz vor meiner Kündigung bekommen. |
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