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#1
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| Hallo liebe Gemeinde, mir wurde am 22.05 zum 06.06.09 gekündigt und am 22.05.09 Tag habe ich die Kündigung auch erhalten. Jetzt habe ich mich am 02.06.09 Arbeitslosgemeldet. Nun soll ich eine Stellungnahme abgeben warum ich mich "so spät" gemeldet habe. Als ich noch in Arbeit war, besuchte in eine Abendschule. Diese werde ich auch weiterhinbesuchen. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Grüße und vielen lieben Dank vorab. Cruy |
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#2
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| Hey Cruy, Wenn Du Unverschuldet Gekündigt wurdest,kann Dir höchstens eine Sperrzeit von einer Woche drohen..Wegen Verspäteter Arbeitslosmeldung..Du bist laut Gesetz dazu Verpflichtet,dich unverzüglich Arbeitsuchend zu Melden,sobald Du die Kündigung erhalten hast...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (02.06.2009 um 18:14 Uhr) |
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#3
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| Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich um eine 14-tägige Kündigungsfrist, vermutlich also wohl ein Arbeitsverhältnis, welches in der Probezeit beendet wurde. Da du weiter nichts dazu geschriieben hast, vermute ich einfach mal, dass das Arbeitsverhältnis mit einem Missklang endete. Was hat dir dein Arbeitgeber in deine Arbeitsbescheinigung hineingeschrieben? Was steht in deinem Arbeitszeugnis?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Vielen Dank für die Antworten erstmal. Mein Arbeitszeugnis ist sehr gut ausgefallen und wir haben uns im guten getrennt. Die Firma hat schlicht keine Aufträge mehr. Und ja, es waren 14 Tage Kündigungszeit. Bin halt 5 Werktage später erst zum Amt gegangen weil ich nebenbei noch das Abendgymnasium besuche und lernen musste. (Arbeit war bis 17 Uhr, Schule ab 17:30 - JEDEN Werktag) |
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#5
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| Also,wie gehabt,Allenfalls eine Woche Sperrzeit..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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