Sperrzeit wegen Ausbildungsaufgabe vor 2 jahren?!
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Sperrzeit wegen Ausbildungsaufgabe vor 2 jahren?!

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Alt 24.05.2010, 14:08
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mcmoony befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Sperrzeit wegen Ausbildungsaufgabe vor 2 jahren?!


Guten tag,
habe folgendes Problem, da mein AV bei meinem alten AG im Dezember auslief, habe ich mir eine neue Stelle gesucht. Leider bin ich dabei an einen Betrieb geraten, der schon mit negativ-schlagzeilen bei akte 09 auftauchte. nachdem ich dann von diesem windigen treiben erfuhr habe ich das AV selbst beendet. Dachte eigentlich sittenwiedriges Verhalten des AG würde eine Kündigung rechtfertigen. aber nein, das AA sieht die situation anders, meint illegale aktivitäten wären zumutbar für einen arbeitnehmer. -> folglich bekam ich volle 12 Wochen Sperrzeit. Nun ist es so, dass ich im Jahr 2008 auch schon mal kurze Zeit Arbeitsuchend war, habe damals den antrag mit nach hause bekommen, aber da ich nicht auf das geld angewiesen war, nicht beim amt eingereicht - diesen sollte ich nun für die vollständige bearbeitung meines jetztigen antrages nachreichen, was ich natürlich pflichtbewusst tat. nun möchte man mir, da ich mich damals (war im Mai 200 wohl auch Verrtagswidrig verhalten habe nochmal 12 wochen sperrzeit anbringen. dabei habe ich gar keine leistungen für 2008 bezogen!
geht das so einfach? eine sperrzeit anrechnen auf eine zeit, auf die sie sich eigentlich gar nicht bezieht.
Bin auch in der Zeit zwischen dem ersten Antrag (05´0 und dem zweiten Antrag (01´10) voll berufstätig gewesen.
Habe schon mehrere Telefonate mit dieser tollen neuen hotline geführt, wurde aber immer nur vertröstet, oder man bestätigte mir, dass das alles rechtens sei. Ich habe nie und wollte auch nie geld für die zeit von 2008, waum musste ich dann den antrag nachreichen und weshalb gibt es jetzt dafür noch eine sperre???
bin für eure hilfe sehr dankbar.

mfg denjo
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Alt 24.05.2010, 15:28
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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§ 36 SGB III


Zunächst wären die näheren Umstände deiner Eigenkündigung zu klären, würde man von dir erwarten, dass du die kriminellen Aktivitäten an deinem Arbeitsplatz mitträgst, wäre das sicherlich nicht statthaft.

Arbeitet man in einem berüchtigten Betrieb, kann eine Eigenkündigung eigentlich auch nicht zu einer Leistungssperre führen, denn dann würde man sich damit in eine Situation bringen, die einem den Arbeitsmarkt versperrt.

Ich denke da z.B. an Sicherheitsunternehmen, die in seltsame Vorgänge verstrickt waren und bei denen Geldbeträge verschwunden sind. Wer dort auf seinem Posten ausharrt, bis überall die Handschellen klicken, hat sich streng genommen sogar dem § 2 SGB II widersetzt --> SGB 2 - Einzelnorm und seine zukünftige Bedürftigkeit herbeigeführt.

Es kann auch nicht der erklärte Wille des Gesetzgebers sein, dass Arbeitnehmer sich mit kriminellen Arbeitgebers solidarisch erklären, denn sonst hätte man in der Vergangenheit die Informationen zur Steuerhinterziehung nicht kaufen können:

Nordrhein-Westfalen kauft Finanzdaten von Informanten | tagesschau.de

Was man dir mündlich bei der Agentur für Arbeit erzählt, ist sowieso zunächst als Smalltalk zu verstehen und nicht verbindlich.

Massgeblich wäre dann für dich der Bescheid, mit dem die Leistungssperre über dich verhängt wird, und dieser müste dann auch entsprechend begründet werden.

Gegen diesen Bescheid kannst du notfalls auf dem Rechtsweg vorgehen, interessant wäre dann die Urteilsbegründung aus der Feder eines Richters.

Du musst jetzt selber feststellen, wieviel Fleisch am Knochen ist. Schrubbst du bei Al Capone die Fussböden, wirst du den Job dort nicht sanktionsfrei aufgeben können, sitzt du aber irgendwo mit Ärmelschonern, Fliege und Käppi im Hinterzimmer und zählst seine Moneten, dann sieht das anders aus.
es kommt also darauf an, wieweit du involviert bist oder sein könntest.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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