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#1
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| Hallo zusammen^^ Also, folgendes: ich habe vom 15.08.07 bis 30.09.08 auf Teilzeit gearbeitet, dann habe ich eine Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht, bzw. bin noch bis zum 30.09.09 dabei. Nun habe ich bereits eine Arbeitsstelle, bei der ich vorher, also vom 1.10.09 bis 1.12.09, ein Praktikum machen muss. Ist in der Branche so üblich^^ Meine Frage ist jetzt, was mir zusteht, da ich ja diese 2 Monate meine Miete usw. bezahlen sollte....gemeldet bin ich zwar noch bei meiner Mutter, aber ich bin auch auf Wohnungssuche, da mein neuer Arbeitsplatz weiter weg ist....(habe momentan auch einen Zweitwohnsitz, hab mich allerdings nicht auf dem Rathaus angemeldet und der Mietvertrag läuft auch am 30.09.09 aus) Ich war zwar bereits auf dem Arbeitsamt und hab mal so einen Arbeitslosengeldantrag bekommen, aber genau sagen ob es überhaupt der richtige Antrag ist, konnte mir natürlich wieder mal keiner...... Ich hab echt schiss, dass es nicht hinhaut, da ich das Geld ja schon bald brauche........ Hoffe es kann mir jemand helfen! P.S. Ich hab mir auch gedacht, dass ich mein Praktikum gar nicht angebe....ich bekomme vo dort eh kein Geld...funktioniert das? ![]() Danke schonmal im voraus^^ |
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#2
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Schwarzarbeit? obwohl ich dort nix verdien? das ist nur ein kleines zimmer, wo ich 150€ im monat zahle während meiner ausbildung hab ich nix bekommen, das ist eine privat schule, zur staatlich anerkannten kosmetikerin, die 360€ monatlich kostet. hab in der zeit auch bafög bekommen. ich bin jetzt 20 jahre alt..... hab halt gedacht, dass ich das praktikum nicht angebe, da ich eben nichts bekomme....und weil das amt bei mir unten noch um einiges inkompetenter ist als sonstwo -_- was würde ich denn bekommen, wenn ich das praktikum angebe? zu mir haben die gesagt, dass ich dann kein alg1 bekomme, weil ich dann für den arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar bin, was eigentlich totaler schwachsinn ist, da ich ja ne stelle dann in aussicht hab..... ![]() ach ja, danke für die schnelle antwort^^ |
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#4
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| naja, das mit dem melden hat den hintergrund, dass meine mutter bei meinem hauptwohnsitz im ort aufm rathaus war und dort gefragt hat, wie das dann aussieht....der hat gemeint, dass ich mich dort nicht unbedingt melden muss.... und das mit dem "für den arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar" hat die frau so zu mir gesagt |
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