Was steht mir vom Amt zu?Dringend!
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Was steht mir vom Amt zu?Dringend!

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  #1  
Alt 17.09.2009, 19:05
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Ausrufezeichen Was steht mir vom Amt zu?Dringend!


Hallo zusammen^^

Also, folgendes: ich habe vom 15.08.07 bis 30.09.08 auf Teilzeit gearbeitet, dann habe ich eine Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht, bzw. bin noch bis zum 30.09.09 dabei.
Nun habe ich bereits eine Arbeitsstelle, bei der ich vorher, also vom 1.10.09 bis 1.12.09, ein Praktikum machen muss. Ist in der Branche so üblich^^

Meine Frage ist jetzt, was mir zusteht, da ich ja diese 2 Monate meine Miete usw. bezahlen sollte....gemeldet bin ich zwar noch bei meiner Mutter, aber ich bin auch auf Wohnungssuche, da mein neuer Arbeitsplatz weiter weg ist....(habe momentan auch einen Zweitwohnsitz, hab mich allerdings nicht auf dem Rathaus angemeldet und der Mietvertrag läuft auch am 30.09.09 aus)
Ich war zwar bereits auf dem Arbeitsamt und hab mal so einen Arbeitslosengeldantrag bekommen, aber genau sagen ob es überhaupt der richtige Antrag ist, konnte mir natürlich wieder mal keiner...... Ich hab echt schiss, dass es nicht hinhaut, da ich das Geld ja schon bald brauche........ Hoffe es kann mir jemand helfen!

P.S. Ich hab mir auch gedacht, dass ich mein Praktikum gar nicht angebe....ich bekomme vo dort eh kein Geld...funktioniert das?

Danke schonmal im voraus^^
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  #2  
Alt 17.09.2009, 19:51
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Zitat:
Zitat von Queene Beitrag anzeigen
Hallo zusammen^^

Also, folgendes: ich habe vom 15.08.07 bis 30.09.08 auf Teilzeit

Minijob (bis 400€, nicht sozialversicherungspflichtig, keine Anwartschaft auf ALG I)

Midijob (401€ bis 800€, sozialversicherungspflichtig, Anwartschaft auf ALG I)

?



gearbeitet, dann habe ich eine Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht, bzw. bin noch bis zum 30.09.09

sozialversicherungspflichtig vergütet, also betriebliche Ausbildungsvergütung?

dabei.
Nun habe ich bereits eine Arbeitsstelle, bei der ich vorher, also vom 1.10.09 bis 1.12.09, ein Praktikum machen muss. Ist in der Branche so üblich^^

Bitte wende dich sofort an die Agentur für Arbeit und frage nach, ob man dieses Praktikum als Eingliederungsmassnahme nach § 46 SGB III ---> SGB 3 - Einzelnorm einstufen und dich fördern kann. Wenn du dort ohne Lohn arbeitest, wäre das sonst Schwarzarbeit ...

Meine Frage ist jetzt, was mir zusteht, da ich ja diese 2 Monate meine Miete usw. bezahlen sollte....

je nach Anspruch könntest du ALG I oder ALG II oder ALG I und ALG II beziehen. Dein Alter spielt auich eine Rolle (unter/über 25)

gemeldet bin ich zwar noch bei meiner Mutter, aber ich bin auch auf Wohnungssuche, da mein neuer Arbeitsplatz weiter weg ist....

(habe momentan auch einen Zweitwohnsitz,





hab mich allerdings nicht auf dem Rathaus angemeldet und der Mietvertrag läuft auch am 30.09.09 aus)

Das könnte möglicherweise Probleme mit der örtlichen Zuständigkeit der Agentur bzw. Arge geben. Ist das ein Ort mit Zweitwohnsitzsteuer?

Ich war zwar bereits auf dem Arbeitsamt und hab mal so einen Arbeitslosengeldantrag bekommen, aber genau sagen ob es überhaupt der richtige Antrag ist, konnte mir natürlich wieder mal keiner...... Ich hab echt schiss, dass es nicht hinhaut, da ich das Geld ja schon bald brauche........ Hoffe es kann mir jemand helfen!

Das Formular für ALG I bekommst du bei der Agentur für Arbeit, das für ALG II kannst du dir von der Seite der Agentur herunterladen:

Formulare für Bürgerinnen & Bürger - www.arbeitsagentur.de


P.S. Ich hab mir auch gedacht, dass ich mein Praktikum gar nicht angebe....

siehe meinen vorstehenden Beitrag

ich bekomme vo dort eh kein Geld...funktioniert das?

Danke schonmal im voraus^^
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  #3  
Alt 17.09.2009, 20:18
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Schwarzarbeit? obwohl ich dort nix verdien?
das ist nur ein kleines zimmer, wo ich 150€ im monat zahle
während meiner ausbildung hab ich nix bekommen, das ist eine privat schule, zur staatlich anerkannten kosmetikerin, die 360€ monatlich kostet.
hab in der zeit auch bafög bekommen.
ich bin jetzt 20 jahre alt.....
hab halt gedacht, dass ich das praktikum nicht angebe, da ich eben nichts bekomme....und weil das amt bei mir unten noch um einiges inkompetenter ist als sonstwo -_-
was würde ich denn bekommen, wenn ich das praktikum angebe? zu mir haben die gesagt, dass ich dann kein alg1 bekomme, weil ich dann für den arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar bin, was eigentlich totaler schwachsinn ist, da ich ja ne stelle dann in aussicht hab.....

ach ja, danke für die schnelle antwort^^
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  #4  
Alt 17.09.2009, 20:34
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Zitat:
Zitat von Queene Beitrag anzeigen
Schwarzarbeit? obwohl ich dort nix verdien?

das kann ja jeder behaupten ...

das ist nur ein kleines zimmer, wo ich 150€ im monat zahle

Ändert aber wohl nix an der Tatsache, dass du einen Verstoss gegen das Meldegesetz ausgeführt hast. Wenn man dir auf die Schliche kommt, setzt es ein Bussgeld.

während meiner ausbildung hab ich nix bekommen, das ist eine privat schule, zur staatlich anerkannten kosmetikerin, die 360€ monatlich kostet.
hab in der zeit auch bafög bekommen.

ich bin jetzt 20 jahre alt.....


hab halt gedacht, dass ich das praktikum nicht angebe, da ich eben nichts bekomme....und weil das amt bei mir unten noch um einiges inkompetenter ist als sonstwo -_-

Das Verschweigen des Praktikums wäre problematisch. Dein Arbeitgeber soll bei der Agentur/Arge nachfragen, ob du bzw. der Arbeitgeber gefördert werden kann.

was würde ich denn bekommen, wenn ich das praktikum angebe? zu mir haben die gesagt, dass ich dann kein alg1 bekomme, weil ich dann für den arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar bin, was eigentlich totaler schwachsinn ist,

Ich glaube nicht, dass diese Auskunft richtig ist.

da ich ja ne stelle dann in aussicht hab.....

ach ja, danke für die schnelle antwort^^
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  #5  
Alt 17.09.2009, 20:41
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naja, das mit dem melden hat den hintergrund, dass meine mutter bei meinem hauptwohnsitz im ort aufm rathaus war und dort gefragt hat, wie das dann aussieht....der hat gemeint, dass ich mich dort nicht unbedingt melden muss....

und das mit dem "für den arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar" hat die frau so zu mir gesagt
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