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#1
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| Hallo! Bin in eine ziemlich komplizierte Lage geraten. Ich versuche jetzt einfach mal das alles zu erklären, auch wenn ich´s grad selbst nicht so richtig verstehe :Ich war vom 28.05.08 - 02.03.09 krank geschrieben. Mein AG hat mir während eines Reha-Aufenthaltes (vom 30.09.08 - 25.11.0 Die Krankenkasse hat mir geraten für den Zeitpunkt der Reha vorsichtshalber anteiliges ALGII zu beantragen was ich auch getan habe und das Amt hat auch einen Mietzuschuss bewilligt. Als ich aus der Reha wieder raus war, habe ich wieder Krankengeld bekommen. Ich habe auf jedem Auszahlschein angekreuzt, dass ich ALGII beantragt habe. Jetzt wirds kompliziert: das Arbeitsamt hat mir nach der Reha einen neuen Bescheid über ALGII geschickt (wohlwissend, dass ich noch Krankengeld bekomme) und ich habe zusätzlich zum Krankengeld ALGII bekommen. Mittlerweile bekomme ich nur noch ALGII obwohl ich weiter krank geschrieben werden müsste. Nun zu meinen Fragen: 1. Habe ich zu unrecht Krankengeld und ALGII bezogen, obwohl doch beide Seiten über die andere Zahlung bescheid wissen? 2. Da ich fast 4 Jahre Vollzeit beschäftigt war, hätte ich ja eigentlich Anspruch auf ALGI und nicht ALGII. Wie kann ich das ändern, ich musste ja meinen Folgeantrag für ALGII schon abgeben??? 3. Kann es passieren, dass ich eventuell Gelder zurückzahlen muss, obwohl beide Seiten voneinander wussten? Bzw. kann man das ALGII mit dem ALGI verrechnen?? ![]() Vielen Dank schon mal im Voraus |
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#2
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| Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an AOK - Die Gesundheitskasse du schreibst: ...obwohl du weiterhin krank geschrieben werden müsstest. Darf ich das so verstehen dass du noch krank bist? Dann geh unverzüglich zum Arzt und lass dir das bestätigen. Die max. Bezugsdauer des krankengeldes beträgt nämlich 78 Wochen Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Wenn du dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stehst, müsstest du Anspruch auf ALG1 haben.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#4
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| Hallo an Alle, eigentlich ist das ein neues Thema aber ich komme nicht zurecht.Mein Problem Krank in der Probezeit ab 26.07.11, Kündigung am 26.07.2011 zum 27.07.11( Manteltarifvertrag) keine arbeitslosmeldung da krankgeschrieben bis heute. Krankenkasse weigert sich zu zahlen berufen sich auf §19 ABS 2 SGB V §44ABS 2 Satz 1Nr 1SGB V Nun hänge ich schon 3 Monate ohne Geld. |
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