Trainingsmaßnahme und rechtswidrige Arbeitsbedingungen
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Trainingsmaßnahme und rechtswidrige Arbeitsbedingungen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 01.07.2008, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
marc23r befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Trainingsmaßnahme und rechtswidrige Arbeitsbedingungen


Hallo zusammen,

Ich habe mich in letzter Zeit in Eigeninitiative beworben und vor kurzem die Zusage zu einer Probearbeitswoche in einem UNternehmen erhalten. Das habe ich der ARGE gemeldet, woraufhin diese mir die Arbeit als "Trainingsmaßnahme" bestätigt hat.
Nun stelle ich jedoch folgendes fest:
Die Tätigkeit hat nicht wirklich etwas mit der eigentlich ausgeschriebenen Position zu tun. Statt kaufmännischer Anstellung (so hieß es in der Stellenanzeige) bin ich in gewisser Weise in der Produktion eines UNternehmens gelandet.
Neben dieser Ungereimtheit verstößt das UNternehmen zudem auch noch gegen geltenes Gesetz. Keiner der Mitarbeiter (ich also auch nicht) macht eine Pause. Es gibt keine Pausenregelung, gegessen und getrunken wird während der gesamten Arbeitszeit immer "nebenbei". Gearbeitet wird also ununterbrochen. Gesetzlich hat aber jeder ARbeitsnehmer Anspruch auf 30 Minuten Pause bei mindestens 6 Stunden Arbeitszeit.
Darüberhinaus wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, dass das man lediglich einen Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr habe. Gesetzlich müssen es jedoch mindestens 24 Tage sein.

Meine Frage: Bin ich verpflichtet insbesondere im Hinblick auf die Gesetzesverstöße, noch die Probearbeit in dem UnNternehmen zu verrichten? Oder kann/muss die ARGE hier einschreiten und die Trainingsmaßnahme beenden? Ich würde zumindest keinen rechtswidrigen Arbeitsvertrag unterschreiben, selbst wenn er mir angeboten werden sollte.

Danke für die Info!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 01.07.2008, 20:10
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.766
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Du musst vorsichtig sein. Du beziehst ALG II und darfst angebotene "zumutbare" Arbeit nicht ablehnen.

Wenn du dich auf eine kaufmännische Stelle bewirbst und man bietet dir eine Stelle im handwerklich/technischen Bereich an, darfst du die Stelle nicht ablehnen.

§ 2 SGB II

§ 10 SGB II

Was ein Mitarbeiter dir im Vorübergehen erzählt, ist uninteressant. Es zählt nur das, was du beweisen kannst.

Es wird sicherlich auch eine Pausenregelung existieren. Nur hat man die wohl im Laufe der Zeit "vergessen", und was kann der Unternehmer dafür, wenn die Arbeiter sich nicht an die vorgegebenen Pausenzeiten halten ?

Der Unternehmer ist ja noch grosszügig, dass er darüber hinwegsieht. Normalerweise müsste er die Mitarbeiter abmahnen und entlassen, denn dadurch, dass sie die Pausenzeiten nicht einhalten, ist die Erholung gefährdet und das Unfallrisiko erhöht. Und das ist verboten.

Zitat:
3) Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.

§ 21 SGB VII, Absatz 3
Du wirst es nicht erleben, dass irgendeine Aufsichtsbehörde dem Unternehmer an die Karre fährt. Und du wärest in der Beweisnot, denn für jeden noch so himmelschreienden Mißstand hätte der Unternehmer mindestens 10 tolle Ausreden.

Die Mißstände da abzuschaffen ist Angelegenheit der Stammbelegschaft und der Gewerkschaft, und nicht die Aufgabe eines Probearbeiters.

Wenn du den Job wirklich erhälst, musst du erstmal die Probezeit überleben.

Ich würde mir da keine Gedanken machen, solche Betriebe haben üblicherweise eine hohe Fluktuation, ich würde mal nachfragen, wieviele Leute im letzten Jahr gekommen und gegangen sind ...

Also was dich angeht: bitte keine Experimente, du kannst dir nur eine Sanktion einfangen ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie ist das mit der Trainingsmaßnahme? Mr. X Weiterbildung 5 15.11.2008 16:51
betriebliche Trainingsmaßnahme Tubab Weiterbildung 1 23.10.2008 12:17
Streiken für mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen? Franky Umfragen 6 07.03.2008 14:32
Trainingsmaßnahme 2 mal Ihowa Arbeitslosengeld ALG I 3 05.06.2007 22:44


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.