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#1
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| Hallo zusammen, Ich habe mich in letzter Zeit in Eigeninitiative beworben und vor kurzem die Zusage zu einer Probearbeitswoche in einem UNternehmen erhalten. Das habe ich der ARGE gemeldet, woraufhin diese mir die Arbeit als "Trainingsmaßnahme" bestätigt hat. Nun stelle ich jedoch folgendes fest: Die Tätigkeit hat nicht wirklich etwas mit der eigentlich ausgeschriebenen Position zu tun. Statt kaufmännischer Anstellung (so hieß es in der Stellenanzeige) bin ich in gewisser Weise in der Produktion eines UNternehmens gelandet. Neben dieser Ungereimtheit verstößt das UNternehmen zudem auch noch gegen geltenes Gesetz. Keiner der Mitarbeiter (ich also auch nicht) macht eine Pause. Es gibt keine Pausenregelung, gegessen und getrunken wird während der gesamten Arbeitszeit immer "nebenbei". Gearbeitet wird also ununterbrochen. Gesetzlich hat aber jeder ARbeitsnehmer Anspruch auf 30 Minuten Pause bei mindestens 6 Stunden Arbeitszeit. Darüberhinaus wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, dass das man lediglich einen Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr habe. Gesetzlich müssen es jedoch mindestens 24 Tage sein. Meine Frage: Bin ich verpflichtet insbesondere im Hinblick auf die Gesetzesverstöße, noch die Probearbeit in dem UnNternehmen zu verrichten? Oder kann/muss die ARGE hier einschreiten und die Trainingsmaßnahme beenden? Ich würde zumindest keinen rechtswidrigen Arbeitsvertrag unterschreiben, selbst wenn er mir angeboten werden sollte. Danke für die Info! |
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#2
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| Du musst vorsichtig sein. Du beziehst ALG II und darfst angebotene "zumutbare" Arbeit nicht ablehnen. Wenn du dich auf eine kaufmännische Stelle bewirbst und man bietet dir eine Stelle im handwerklich/technischen Bereich an, darfst du die Stelle nicht ablehnen. § 2 SGB II § 10 SGB II Was ein Mitarbeiter dir im Vorübergehen erzählt, ist uninteressant. Es zählt nur das, was du beweisen kannst. Es wird sicherlich auch eine Pausenregelung existieren. Nur hat man die wohl im Laufe der Zeit "vergessen", und was kann der Unternehmer dafür, wenn die Arbeiter sich nicht an die vorgegebenen Pausenzeiten halten ? Der Unternehmer ist ja noch grosszügig, dass er darüber hinwegsieht. Normalerweise müsste er die Mitarbeiter abmahnen und entlassen, denn dadurch, dass sie die Pausenzeiten nicht einhalten, ist die Erholung gefährdet und das Unfallrisiko erhöht. Und das ist verboten. Zitat:
Die Mißstände da abzuschaffen ist Angelegenheit der Stammbelegschaft und der Gewerkschaft, und nicht die Aufgabe eines Probearbeiters. Wenn du den Job wirklich erhälst, musst du erstmal die Probezeit überleben. Ich würde mir da keine Gedanken machen, solche Betriebe haben üblicherweise eine hohe Fluktuation, ich würde mal nachfragen, wieviele Leute im letzten Jahr gekommen und gegangen sind ... Also was dich angeht: bitte keine Experimente, du kannst dir nur eine Sanktion einfangen ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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