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#1
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| Hallo, habe vor meiner Arbeitsaufnahme in DK einen Antrag auf Trennungskostenbeihife gestellt. Es liegen folgende Voraussetzungen vor: Wohnung am Arbeitsort, Wohnung am Heimatort, keine Geld vom Arbeitgeber für Wohnung und Fahrt. Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung ich habe jetzt mehr Geld, abzüglich aller Kosten die entsehen, als voher mit ALG I. Zur Berechnung wurde eine 14tägige Heimfahrt angenommen, tatsächlich ist es aber jede Woche. Würde es so berechnet werden, hätte ich weniger Geld zur Verfügung als ALG I. Meine Frau hat kein Einkommen bzw. Leistungserhalt. Meine Frage: Warum darf, laut Ermessen der Argentur, nur aller 14 Tage die Fahrkosten angerechnet werden, warum nicht die tatsächliche Fahrzeit von jeder Woche? Gruß der Pendler |
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#2
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| Vielleicht hilft dir die Seite der Arbeitsagentur weiter: Suche über die Seiten von www.arbeitsagentur.de - www.arbeitsagentur.de
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |