Trennungskostenbeihilfe - nach welchen Ermessen?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Trennungskostenbeihilfe - nach welchen Ermessen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 04.07.2008, 08:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
pendler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Trennungskostenbeihilfe - nach welchen Ermessen?


Hallo,

habe vor meiner Arbeitsaufnahme in DK einen Antrag auf Trennungskostenbeihife gestellt. Es liegen folgende Voraussetzungen vor:
Wohnung am Arbeitsort, Wohnung am Heimatort, keine Geld vom Arbeitgeber für Wohnung und Fahrt.
Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung ich habe jetzt mehr Geld, abzüglich aller Kosten die entsehen, als voher mit ALG I.
Zur Berechnung wurde eine 14tägige Heimfahrt angenommen, tatsächlich ist es aber jede Woche. Würde es so berechnet werden, hätte ich weniger Geld zur Verfügung als ALG I. Meine Frau hat kein Einkommen bzw. Leistungserhalt.
Meine Frage:
Warum darf, laut Ermessen der Argentur, nur aller 14 Tage die Fahrkosten angerechnet werden, warum nicht die tatsächliche Fahrzeit von jeder Woche?

Gruß
der Pendler
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 16.08.2008, 08:46
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Vielleicht hilft dir die Seite der Arbeitsagentur weiter:

Suche über die Seiten von www.arbeitsagentur.de - www.arbeitsagentur.de
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen



Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.