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#1
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| Hallo, ich bin momentan ALG I - Empfänger und habe die Hälfte meiner Bezugszeit schon hinter mir. Zum 31. Oktober dieses Jahres läuft dieses aus und trotz zahlreiche Bewerbungen und Beinahe-Jobzusagen wird es in meinem Bereich immer schwieriger, etwas zu finden. Ich muß deshalb die Möglichkeit in Betracht ziehen, auch nach dem 31. Oktober noch arbeitslos zu sein. Ich hattem ich nun schon darauf "vorbereitet", von meinen aktuellen 850 Euro ALG I auf knapp 500 Euro ALG II (inkl. Mietzuschlag) zurückzufallen. Allerdings hatte ich dann mal etwas von einem sogenannten Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld gelesen, welches angeblich zusätzlich zum ALG II gezahlt wird. Was hat es damit auf sich? Hätte ich da gegebenenfalls Anspruch? Über Hinweise und Infos würde ich mich freuen. Gruß Andreas |
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#2
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| Du meinst den § 24 SGB II ---> SGB 2 - Einzelnorm Zu ALG II: Dein Alter? Berufsausbildung: Ja/nein? Wohnst du alleine? Wohnst du bei den Eltern/Verwandten?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für die Information. Insbesondere der Link war sehr aufschlußreich. Bzgl. der Fragen: Ich bin 29 Jahre alt, habe im Fachbereich Volkswirtschaftslehre promoviert (2009, Diplom 2005) und wohne allein. Gruß Andreas |
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#4
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| Zitat:
Regelsatz 351€ monatlich, dazu die komplete "angemessene" Miete mit den dazugehörigen Nebenkosten sowie die Heizungskosten, Krankenversicherung auch über die ARGE/Jobcenter. BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) BMAS - Ergebnisse
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Noch ein Hinweis zu ALG I und ALG II: Bei diesen Leistungen unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Nochmals vielen Dank für die detaillierte Auflistung. Die Erreichbarkeitsanordnung war mir bekannt - die gilt in Abwandlungen ja so auch beim ALG I. Das mit den etwa 500 Euro ALG II würde schon hinkommen, da ich 190 Euro Miete (inkl. Nebenkosten) bezahle. Gruß Andreas |