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#1
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| hallo leute, kann mir jemand sagen ob ich anspruch habe auf alg1? bin in einer umschulung ( 2 jahre ) wenn diese vorbei ist, habe ich anspruch auf alg1? bin aus ungekündigter stellung ( aufhebungsvertrag) direkt in die umschulung gegangen. die LVA ist doch somit mein letzter arbeitgeber,wird dann der bezug von der LVA als grundstock für die berechnung genommen , oder falle ich nach 3 mon. direkt in harz4? die LVA bezahlt max 3 monate länger wenn ich keinen anspruch hätte , das weiss ich bereits, aber alles andere , da gibt keiner eine klare auskunft, weiss jemand was genaueres? ![]() Geändert von Franky (20.01.2009 um 14:05 Uhr) |
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#2
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| Du musst innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG1 zu haben. In der Umschulung hast das ja nicht. Du hast eventuell einen Restanspruch der sich aber anhand des Einkommens der letzten zwei Jahre bemisst. LG Bigmama |
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#3
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| danke bigmama, die auskunft vom arbeitsamt war nämlich folgende. natürlich haben sie anspruch da die lva die nächsten 2 jahre ihr arbeitgeber ist/war. komisch nicht? |
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#4
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| Das kann man auch nicht pauschal sagen! Es gibt schließlich versicherungspflichtige und versicherungsfreie Umschulungen! Ich weiß aber auch nicht warum du deswegen zu tausend Stellen läuft, nehm dir die letzte Gehaltsabrechnung schau drauf und prüf ob Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Wenn ja, hast du auch nen neuen Anspruch! |
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